Neue Regionalpolitik: Förderung für Zürcher Berggebiet und Weinland soll weitergehen

Der Kanton Zürich will die Förderung des Zürcher Berggebiets und des Weinlands im Rahmen der Neuen Regionalpolitik weiterführen und hat dem Bund dafür ein Umsetzungsprogramm für die Periode 2024 bis 2027 eingereicht. Mit insgesamt rund 6,2 Millionen Franken sollen der Tourismus, die Vermarktung regionaler Produkte und die Attraktivität der beiden Regionen als Lebens- und Wirtschaftsraum gefördert werden.

Das Zürcher Berggebiet profitiert als strukturschwache Region seit 2008 von Fördermitteln im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) des Bundes. 2020 ist auch das Weinland ins Programm aufgenommen worden. Damit beide Regionen weiterhin Fördermittel erhalten und sich weiterentwickeln können, hat der Kanton Zürich sein Umsetzungsprogramm für die Periode 2024 bis 2027 beim Bund eingereicht.

Nachhaltigen Tourismus und Kreislaufwirtschaft fördern

Mit den NRP-Fördermitteln sollen die beiden Regionen Projekte fördern können, welche die lokale Wertschöpfung stärken und Arbeitsplätze schaffen. Der Fokus liegt zum einen auf einem nachhaltigen Tourismus. Das Zürcher Berggebiet und das Weinland sollen sich mit ihren landschaftlichen Qualitäten und Naturräumen noch stärker als Ausflugs- und Naherholungsgebiet positionieren. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Vermarktung regionaler Produkte, insbesondere aus der Landwirtschaft. Dabei soll in der neuen Programmperiode im Sinne der Kreislaufwirtschaft ausgelotet werden, wie sich Stoffkreisläufe in den Regionen schliessen lassen.

Innovationsförderung für KMU und Umnutzung von leeren Gebäuden

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten dank einem überkantonalen Programm Zugang zu Innovationsförderung, Coaching und Vernetzung. Dieses Programm soll KMU im Zürcher Berggebiet weiterhin offenstehen. Das Weinland wird die Grundlagen erarbeiten, damit Weinländer KMU ab 2028 ebenfalls von diesen Fördermöglichkeiten profitieren können. Damit beide Regionen attraktiv bleiben für Unternehmen und für die Wohnbevölkerung, sollen identitätsstiftende Projekte umgesetzt werden, beispielsweise innovative Umnutzungen von leerstehenden Gebäuden.

Gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kanton

Der Regierungsrat hat für die Periode 2024-27 einen Betrag von rund 3,3 Millionen Franken bewilligt, wovon rund 3,1 Millionen für À-fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung stehen und 200’000 Franken für zinslose Darlehen. Beim Bund beantragt der Kanton zusätzlich 2,4 Millionen Franken für À-fonds-perdu-Beiträge und 200’000 Franken für Darlehen. Kleinere Beiträge leisten zudem die Kantone Thurgau und St. Gallen sowie die Gemeinden in beiden Regionen. Für die Umsetzung wird der Kanton Leistungsvereinbarungen mit der Standortförderung Zürioberland und ProWeinland abschliessen, sobald der Bund das Programm genehmigt hat.

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