Die Arbeitsmarktaufsicht erfüllt ihre Rolle effizient und risikobasiert

Im Kanton Zürich werden Verstösse gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Schwarzarbeit effizient und risikobasiert bekämpft. Dies zeigen die heute publizierten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit.

Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie der Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit haben zum Ziel, Erwerbstätige vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Dieses Ziel wird grösstenteils erreicht. Dies zeigen die heute vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) veröffentlichten Berichte.

Für die Überwachung von Lohnunterbietungen in Branchen mit allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) sind die Paritätischen Berufskommissionen der Sozialpartner zuständig. Im Fall der Branchen ohne ave GAV obliegt die Kontrolltätigkeit der kantonalen Tripartiten Kommission (TPK). Die durchgeführten Kontrollen richten sich gezielt auf gefährdete Branchen, Betriebe und Personengruppen, bei welchen am ehesten Verstösse vermutet werden.

Über 2'400 Arbeitgebende und 3’500 Arbeitnehmende kontrolliert

Die kantonale TPK hat im vergangenen Jahr 2'404 in- und ausländische Arbeitgebende und 3'537 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie 144 Selbstständigerwerbende kontrolliert. In 633 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt. Die betroffenen Arbeitgebenden wurden im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert.

Die Stichprobenkontrollen erfolgen in allen Branchen risikobasiert oder bei Verdacht. Im Jahr 2022 wurde ein besonderes Augenmerk auf folgende Fokusbranchen gelegt: Autogewerbe, Boden- und Parkettgewerbe, Bauhauptgewerbe (derjenige Bereich, welcher in die Zuständigkeit der TPK fällt), Detailhandel, Maschinenbau sowie Veranstaltungsorganisationen. Da es sich um eine risikobasierte Kontrollstrategie handelt, sind die Resultate nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt.

Die Verstosszahlen zeigen sich im Vergleich zu den Vorjahren stabil. Die Kontrollen entfalten auch eine Präventivwirkung und leisten einen wirkungsvollen Beitrag, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Sie sind das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und dem Kanton, die gemeinsam für die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sorgen, um den einheimischen wie auch den ausländischen Arbeitskräften die bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten. Ausserdem wird das Vollzugssystem auf Bundesebene laufend optimiert.

Ein weiterer Bereich der flankierenden Massnahmen betrifft die Umsetzung des Entsendegesetzes. Dafür ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) verantwortlich. Es sanktioniert Verletzungen der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie der Mitwirkungspflichten beim Entsenden von ausländischem Personal in die Schweiz. So verhängte das AWA 2022 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden insgesamt 400 Verwaltungsbussen und 123 Dienstleistungsverbote. Damit das AWA Verstösse gegen das Entsendegesetz sanktionieren kann, ist es auf die entsprechenden Meldungen durch die Sozialpartner angewiesen.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Im Bereich der Schwarzarbeit werden durch das AWA jeweils Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts überprüft. Im Jahr 2022 wurden 1'568 Betriebs- und 2'477 Personenkontrollen durchgeführt und 14 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt.

Neben der Durchführung von Kontrollen leistet das AWA im Bereich der Schwarzarbeit auch Koordinationsaufgaben. Es leitet Verstösse und Verdachtsfälle, die dem AWA gemeldet wurden, den zuständigen Spezialbehörden weiter. Dadurch konnten 103 Fälle von Schwarzarbeit im Ausländerrecht und 41 Fälle im Sozialversicherungsrecht von den Spezialbehörden aufgedeckt werden.

Die Zusammenarbeit zwischen dem AWA und den Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wurde in den vergangenen Jahren stetig optimiert.
 

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