Winterthur: Rückgabe von Geld und Gold an einen Geschädigten

Ein Opfer eines Schockanrufs hat am Mittwochmorgen (24.5.2023) sein verloren geglaubtes Gold und Bargeld zurückerhalten.

Gold und Bargeld
Gold und Bargeld Quelle: Kantonspolizei Zürich Bild «Gold und Bargeld» herunterladen

Am Donnerstag, 26. Januar 2023, konnte in Winterthur ein Geldabholer im Zusammenhang mit Schockanrufen festgenommen werden. Nach umfangreichen, auf internationaler Basis durchgeführten Ermittlungen durch Spezialisten der Kantonspolizei Zürich, konnten dem 37-jährigen Tschechen weitere Beteiligungen an Telefonbetrügereien nachgewiesen werden. Anlässlich einer Hausdurchsuchung in Österreich ist Bargeld und Gold sichergestellt worden, welches einem Schockanruf vom 23.12.2022 in Winterthur zugeordnet werden konnte. Dieses konnte im Rahmen des laufenden Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland auf dem Rechtshilfeweg in die Schweiz zurückgeholt. Ein Sachbearbeiter der Kantonspolizei Zürich durfte am Mittwochmorgen das Bargeld und das Gold im Gesamtwert von rund zwanzigtausend Franken dem Geschädigten, einem 87-jährigen Deutschen, zurückgeben.

So schützen Sie sich vor Telefonbetrügern


Das Vorgehen von Telefonbetrügern ist perfide und setzt ältere Menschen gezielt unter starken psychischen Druck.

Die Polizei wird Sie niemals am Telefon um Geld oder Wertsachen bitten oder Sie auffordern, Bargeld in einen Kryp-to-Automaten einzuzahlen.
 

Ansprechperson für Medien

Kenneth Jones

Kantonspolizei Zürich / Mediendienst

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