Kanton Zürich ermöglicht Arztpraxen mit Selbstdispensations-Bewilligung die Teilabgabe von Medikamenten

Basierend auf der Empfehlung der nationalen «Taskforce Engpass Medikamente», vermehrt Teilmengen von bestimmten Medikamenten abzugeben, hat die Kantonale Heilmittelkontrolle die Umsetzung konkretisiert. Neu ermöglicht der Kanton Zürich neben Apotheken auch Arztpraxen mit einer Selbstdispensations-Bewilligung, bestimmte Medikamente in Teilmengen abzugeben.

Um Engpässen in der Medikamentenversorgung zu begegnen, empfiehlt die vom Bund eingesetzte Taskforce, jene Medikamente, die von einem Versorgungsengpass betroffen sind, in Teilmengen abzugeben bzw. zu verschreiben, wenn die für eine Therapie korrekte Packungsgrösse nicht verfügbar ist. Damit sollen die zur Verfügung stehenden Medikamente auf eine grössere Anzahl Patientinnen und Patienten verteilt werden können (vgl. Medienmitteilung des Bundes vom 22. März 2023). Der Kanton Zürich unterstützt diese Praxis und erachtet es als sinnvoll, die Abgabe von Teilmengen der betroffenen Medikamente neben Apotheken auch Arztpraxen mit einer Selbstdispensations-Bewilligung zu ermöglichen. Die Abgabe von Teilmengen aus einer zugelassenen Originalpackung eines Medikamentes ist für Ausnahmefälle vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. So werden in einer vom Bund erstellten und zeitlich beschränkten Liste jene Wirkstoffe definiert, bei welchen eine Teilabgabe empfohlen wird. Detaillierte Informationen zur Abgabe von Teilmengen und zur Umsetzung im Kanton Zürich sind dem Merkblatt der Kantonalen Heilmittelkontrolle zu entnehmen. Dieses soll Arztpraxen und Apotheken bei der Abgabe von Teilmengen unterstützen und die Qualität sowie die Sicherheit der Medikamentenabgabe gewährleisten.

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