Fifa-Museum: Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat das im Zusammenhang mit dem Fifa-Museum eröffnete Strafverfahren gegen zwei frühere Fifa-Funktionäre eingestellt. Die Untersuchung hat den Verdacht der Pflichtverletzung im Sinne der ungetreuen Geschäftsbesorgung nicht bestätigt.

Im Dezember 2020 reichte der Weltfussballverband Fifa eine Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Präsidenten sowie drei weitere Personen ein. Gegenstand der Anzeige war im Wesentlichen der Vorwurf von Pflichtverletzungen beim Abschluss des langjährigen Mietvertrags für das Fifa-Museum in Zürich-Enge.

Nach Klärung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit durch das Bundesstrafgericht hatte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten und den früheren Generalsekretär der Fifa eröffnet und umfangreiche Ermittlungen zur Klärung der Vorwürfe getätigt. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Sinne einer Pflichtverletzung liess sich jedoch nicht feststellen, weshalb die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren per 27. März 2023 eingestellt hat. Die entsprechende Einstellungsverfügung ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen.

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