Corona-Schutzschirm für Grossveranstaltungen war effektiv und kosteneffizient

Der finanzielle Schutzschirm für Grossveranstaltungen im Rahmen der Corona-Pandemie ist Ende 2022 ausgelaufen. Insgesamt wurden im Kanton Zürich 244 Veranstaltungen dem Schirm unterstellt – in drei Fällen wurden Beiträge ausbezahlt. Trotz dieser tiefen Zahl war die Massnahme effektiv, indem sie den Veranstaltern Planungssicherheit gewährte.

Veranstalter von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung konnten während der Corona-Pandemie finanzielle Unterstützung beim Bund und den Kantonen beantragen, für den Fall, dass ihr Anlass aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Covid-19 abgesagt, verschoben oder stark eingeschränkt werden musste. Der Schutzschirm wurde im September 2021 eingesetzt und lief Ende 2022 aus.

Im Kanton Zürich wurden durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit insgesamt 244 Veranstaltungen dem Schutzschirm unterstellt. Der zugesicherte Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 96 Millionen Franken, wovon die eine Hälfte vom Bund und die andere Hälfte vom Kanton garantiert wurde. Bis heute wurden im Kanton Zürich in drei Fällen Entschädigungen im Umfang von insgesamt rund 500’000 Franken gesprochen, wovon wiederum die Hälfte vom Bund getragen wurde. In drei weiteren Fällen gab es Rekurse. Einer wurde vom Regierungsrat rechtskräftig abgewiesen. Zwei Verfahren sind noch hängig. Die potenzielle Schadensumme beläuft sich in diesen beiden Fällen gesamthaft auf rund eine Million Franken, wovon die Hälfte auf den Kanton entfallen würde.

Veranstalter profitierten von Planungssicherheit

Die verhältnismässig tiefe Schadensumme ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich gleichzeitig mit der Einführung des Schutzschirms die Verfügbarkeit von Masken und Impfstoffen stark verbessert hatte, so dass keine behördlichen Veranstaltungsverbote mehr nötig waren. Dennoch war die Massnahme effektiv. «Ziel des Schutzschirms war es in erster Linie, die Planungssicherheit für Veranstaltungsunternehmen zu erhöhen, was auch gelungen ist. So haben auch Veranstalter vom Schutzschirm profitiert, die keine direkten Geldzahlungen erhalten haben», betont Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Der Schutzschirm wurde während der Corona-Pandemie vom Bund eingeführt. Auf Antrag des Regierungsrates hat der Kantonsrat am 21. Juni 2021 beschlossen, den Schutzschirm auch für Veranstaltungen im Kanton Zürich anzubieten. Er wurde für Veranstaltungen ab dem 2. September 2021 in Kraft gesetzt und galt für Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Veranstalter trugen im Schadensfall eine Franchise und einen Selbstbehalt der ungedeckten Kosten. Der Bund beteiligte sich zur Hälfte an den vom Kanton ausbezahlten Entschädigungen. Neben dem Kanton Zürich hatten sich 21 weitere Kantone dem Schutzschirm angeschlossen.
 

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