Staatsanwaltschaft prüft mögliches strafrechtliches Fehlverhalten bei Datenentsorgung vertieft

Im Zusammenhang mit dem Datensicherheitsvorfall bei der Direktion der Justiz und des Innern führt die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl bereits seit November 2020 ein Strafverfahren. Im Rahmen dieses Strafverfahrens sind in den letzten Monaten Datenträger sichergestellt worden, auf welchen sich nach heutigem Kenntnisstand einige wenige Daten der Justizdirektion befunden haben. Neue Abklärungen haben die Staatsanwaltschaft veranlasst, den Teilaspekt der Datenentsorgung einer vertieften strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

An einer Berufungsverhandlung vor Obergericht am 4. November 2022 hat der Beschuldigte, welchem u.a. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen werden, Informationen an Medienschaffende und Behördenvertreter abgegeben, welche möglicherweise sensible Daten enthielten. An diese Daten soll gemäss Angaben des Beschuldigten sein Bruder in früheren Jahren gelangt sein, als er im Auftrag der Informatikabteilung der Justizdirektion Computer und andere Datenträger zur Entsorgung oder fachgerechten Löschung übergeben erhalten habe.

Nach Prüfung der Vorkommnisse und Vornahme weiterer Abklärungen hat die Oberstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich am 5. Dezember 2022 beauftragt – in Ergänzung zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen der seit November 2020 durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl geführten Untersuchung – den Teilaspekt der Datenentsorgung einer vertieften strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Diese ergänzenden Untersuchungen richten sich vorerst gegen eine unbekannte Täterschaft und werden durch die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl geführt.

Inwiefern – wie diversen Medienberichten zu entnehmen ist – vertrauliche Daten durch unsachgemässe Handhabung seitens der Informatikabteilung der Justizdirektion bzw. von ihr beauftragte Personen in Umlauf geraten sind, ist Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass das Zitieren aus Verfahrensakten in den Medien nicht zwingend mit einem Datensicherheitsvorfall in Verbindung stehen muss. Verfahrensbeteiligte haben gestützt auf das Akteneinsichtsrecht weitgehend Zugang zu den sie betreffenden Verfahrensakten und können darüber in der Regel frei verfügen.

Die Untersuchungen zur Klärung des Datensicherheitsvorfalls und seiner Folgen sind im Gange. Zeitliche Prognosen zum Abschluss der laufenden Verfahren lassen sich derzeit keine machen. Wie immer gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Weitere über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinausgehende Informationen können zum Schutz der laufenden Untersuchungen nicht erteilt werden.

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