Windenergie kann Beitrag zur Winterstromversorgung im Kanton Zürich leisten

Der Kanton Zürich verfügt über grosses Potenzial an nicht genutzter, erneuerbarer Energie – unter anderem aus Windkraft. Mehr denn je müssen diese Energiequellen jetzt erschlossen werden. Die Baudirektion ist darum dem Potenzial der Windenergie genauer auf den Grund gegangen und hat geklärt, wo es sich lohnen könnte, diese zu nutzen – und wie dabei vorzugehen ist. Der Dialog mit den Beteiligten steht im Zentrum.

Medienkonferenz vom 7. Oktober 2022
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 7. Oktober 2022

Angesicht der Klimakrise und der unsicheren internationalen Versorgungslage infolge des Ukrainekriegs ist die Nutzung der heimischen, erneuerbaren Energien vordringlich. Die Energiestrategie 2022 des Kantons Zürichs strebt darum unter anderem die Nutzung der Windenergiepotenziale im Kanton Zürich an. Die Strategie geht davon aus, dass im Jahr 2050 rund sieben Prozent des kantonalen Strombedarfs aus dieser Quelle gedeckt werden können. Die Windenergie ist eine ideale Ergänzung der Solarenergie und Wasserkraft, denn zwei Drittel davon fallen im Winterhalbjahr an.

Voraussetzungen klären und möglichst verbessern

Vor diesem Hintergrund hat sich die Baudirektion Kanton Zürich vertieft damit befasst, wo wieviel Windenergie im Kanton Zürich genutzt werden könnte und wie dabei vorzugehen ist. Dies auch aufgrund eines Auftrags des Bundes, geeignete Gebiete für die Windkraft in der kantonalen Richtplanung festzulegen. Gemäss Bundesrecht ist die Nutzung und der Ausbau erneuerbaren Energien seit 2018 von nationaler Bedeutung, womit sie gegenüber anderen nationalen Interessen abgewogen werden kann. Daneben prüft die Baudirektion auch die Möglichkeit, das Planungs- und Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen durch eine Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu beschleunigen. Ziel dieses Vorgehens ist es, die Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie zu klären und möglichst zu verbessern.

Genau evaluierte Potenzialgebiete

Neue Auswertungen zeigen genauer als bisher und auf der Grundlage der neuen nationalen Rahmenbedingungen, welche Windkraft-Ressourcen wo im Kanton Zürich genutzt werden könnten. Diese Auswertungen hat die Baudirektion mit Ausschlusskriterien abgeglichen; Nähe zu bewohnten Gebäuden (Lärm), Flugverkehr und weitere Infrastrukturen, Fauna, Flora, Landschafts- und Kulturgüterschutz, Gewässer sowie Windverhältnisse. Daraus ist eine neue Karte mit Potenzialgebieten entstanden, in denen es möglich sein und es sich lohnen könnte, Windenergie zu nutzen.

Eignungsgebiete werden im Dialog identifiziert

Die Eignung dieser Potenzialgebiete überprüft die Baudirektion nun detailliert in enger Zusammenarbeit mit den möglichen Standortgemeinden, den Natur- und Landschaftsschutzverbänden sowie der Windenergiebranche und identifiziert dabei weitere Ausschlussgründe und möglicherweise auch zusätzliche Potenziale. Auf dieser Basis nimmt sie später eine Interessenabwägung vor und definiert die effektiven Eignungsgebiete für die kommende Richtplanteilrevision. Für diese führt sie eine Anhörung im Rahmen einer öffentlichen Auflage durch. Anschliessend beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die verbliebenen Eignungsgebiete in den Kantonalen Richtplan einzutragen.

Es braucht auch noch ein Planungs- und Bewilligungsverfahren

Will ein Energieversorgungsunternehmen in einem dieser Eignungsgebiete eine Windenergieanlage bauen, so ist ein Planungs- und Bewilligungsverfahren nötig, bei welchen die entsprechenden Rechtsmittel ergriffen werden können.
 

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