Gesuche für den Schutzschirm für Grossveranstaltungen noch bis Ende Oktober möglich

Der finanzielle Schutzschirm im Zusammenhang mit Covid-19 für Veranstaltungen bleibt noch bis Ende Jahr aufgespannt. Gesuche für die Zusicherung des Schutzschirms können die Veranstalter noch bis Ende Oktober einreichen. Seit der Einführung wurden im Kanton Zürich 231 Veranstaltungen dem Schutzschirm unterstellt – in zwei Fällen wurden Beiträge ausbezahlt.

Veranstalter von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin finanzielle Unterstützung beim Bund und den Kantonen beantragen, für den Fall dass ihr Anlass aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 abgesagt, verschoben oder stark eingeschränkt werden muss. Gesuche für die Zusicherung des Schutzschirms für bevorstehende Anlässe können von den Veranstaltern noch bis Ende Oktober eingereicht werden. Die entsprechende Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe des Bundes ist noch bis 31. Dezember 2022 in Kraft.

Ziel des Schutzschirms ist es, die Planungssicherheit für Veranstaltungsunternehmen zu stärken. Diese tragen im Schadensfall eine Franchise und einen Selbstbehalt der ungedeckten Kosten. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den vom Kanton ausbezahlten Entschädigungen. Der Schutzschirm wurde während der Corona-Pandemie vom Bund eingeführt. Auf Antrag des Regierungsrates hat der Kantonsrat am 21. Juni 2021 beschlossen, den Schutzschirm auch für Veranstaltungen im Kanton Zürich anzubieten. Er wurde für Veranstaltungen ab dem 2. September 2021 in Kraft gesetzt und gilt für Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmenden.

Seit der Einführung des Schutzschirms im Kanton Zürich hat die Volkswirtschaftsdirektion 231 Veranstaltungen dem Schutzschirm unterstellt. Bislang wurden für zwei abgesagte Veranstaltungen Kostendeckungsbeiträge ausbezahlt. Die Leistungen belaufen sich auf rund 470 000 Franken, wovon die Hälfte der Bund übernimmt. Ein weiteres Gesuch befindet sich noch in Prüfung.
 

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