Bereits 1000 Geflüchtete aus der Ukraine sind im Kanton Zürich erwerbstätig

Die Zahl der erwerbstätigen Schutzsuchenden aus der Ukraine steigt im Kanton Zürich weiter und überschreitet in diesen Tagen die Tausendermarke. Auf den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind momentan rund 250 ukrainische Geflüchtete angemeldet.

Die Integration der Schutzsuchenden aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt schreitet im Kanton Zürich weiter voran. Über die letzten Wochen hat die Anzahl der erteilten Arbeitsbewilligungen erneut stark zugenommen. Bis heute konnte das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) rund 1000 Arbeitsbewilligungen an Personen mit dem Schutzstatus S erteilen. Letzterer wurde Mitte März eingeführt. Vor einem Monat lag der Stand der erteilten Bewilligungen bei rund 650.

Am meisten Bewilligungen entfallen mit rund 170 auf den Bereich der Gastronomie, gefolgt von «Bildung und Unterricht» sowie «Landwirtschaft, Bau, Gartenbau und Unterhalt» mit je rund 120 Bewilligungen. Danach folgt der Bereich «Banken, Versicherungen und Beratung» mit rund 100 Bewilligungen. Ansonsten verteilen sich die Bewilligungen relativ gleichmässig auf die übrigen Branchen.

In den allermeisten Fällen handelt es sich um normale Angestelltenverhältnisse, ein kleiner Teil der erlassenen Arbeitsbewilligungen betrifft Praktika zum Berufseinstieg. Die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit durch Geflüchtete bleibt weiterhin die Ausnahme. Regierungsrätin Carmen Walker Späh betont: «Ich freue mich über die zahlreichen Anstellungen, insbesondere natürlich für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer, da Arbeit auch ein Stück Normalität bedeutet und Perspektive bietet. Aber auch unsere Wirtschaft profitiert angesichts der sehr tiefen Arbeitslosigkeit und des grossen Fachkräftemangels von den zusätzlichen Arbeitskräften.».

Arbeitsbewilligungen auch für Kurzeinsätze nötig

Im Hinblick auf den Sommer und das jeweils grosse Angebot an kurzen oder befristeten Arbeitseinsätzen weist das AWA erneut darauf hin, dass jede Erwerbstätigkeit für Personen mit Status S bewilligungspflichtig ist. Auch bei einem Stellenwechsel wird eine neue Arbeitsbewilligung benötigt. Die Schutzsuchenden werden dadurch vor missbräuchlichen Arbeitsbedingungen geschützt. Die Bewilligungen können online beantragt werden. Die Gesuche werden zeitnah und möglichst unbürokratisch behandelt.

Deutschkurse mit Kinderbetreuung

Auf den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind aktuell rund 250 ukrainische Geflüchtete als Stellensuchende gemeldet. Auf jedem RAV stehen den Geflüchteten spezialisierte Beratungspersonen zur Verfügung, die Beratung erfolgt in Deutsch oder Englisch. Bei rund jedem zweiten Fall besteht eine Zusammenarbeit zwischen den RAV und den sozialen Diensten der Gemeinden. Für die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten durch die RAV ist zentral, dass die Unterbringung und Grundversorgung sowie die Kinderbetreuung geregelt sind. Ausserdem können die Geflüchteten über die sozialen Dienste von den Angeboten der kantonalen Integrationsagenda profitieren. Dazu zählen unter anderem Deutschkurse mit Kinderbetreuung.

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