Wahl der Mitglieder des Stadtrats Opfikon: Die Wahlzettel müssen kein zweites Mal nachgezählt werden

Bei der Wahl der Mitglieder des Stadtrats Opfikon am 27. März 2022 erreichte Marc-André Senti gemäss erster Auszählung 748 Stimmen und damit den sechsten Platz, während Cirillo Pante mit 743 Stimmen als Überzähliger ausschied. Aufgrund des knappen Abstands ordnete der Stadtpräsident eine Nachzählung an, gemäss der Marc-André Senti neu 744 Stimmen und Cirillo Pante neu 749 Stimmen erreichten. Der Stadtrat erklärte deshalb Cirillo Pante als gewählt, während Marc-André Senti als Überzähliger ausschied.

Die Sozialdemokratische Partei Opfikon Glattbrugg Glattpark sowie drei Privatpersonen führten hiergegen zunächst erfolglos Rekurs an den Bezirksrat Bülach und hernach Beschwerde ans Verwaltungsgericht und verlangten, es sei eine zweite Nachzählung anzuordnen.

Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab: Ob in Fällen, in welchen die Nachzählung ein anderes Ergebnis als die erste Auszählung ergibt, eine zweite Nachzählung anzuordnen ist, hängt von den konkreten Umständen bei der Durchführung der Nachzählung ab. Hier ordnete die wahlleitende Behörde nicht nur eine zweite Auszählung an, sondern eine eigentliche Kontrolle der ersten Auszählung, wodurch die Differenzen zwischen erster und zweiter Auszählung nachvollzogen werden konnten. Unter diesen Umständen ist nicht allein wegen des geänderten Ergebnisses und des erneut knappen Ausgangs eine zweite Nachzählung anzuordnen.

Soweit die Beschwerdeführenden sodann Mängel bei der Auszählung geltend machen, erweisen sich diese Rügen als unbegründet.

Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.

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