Arbeitsmarktkontrollen im Kanton Zürich zeigen Wirkung

Der Kanton Zürich hat auch im vergangenen Jahr Verstösse gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Schwarzarbeit effizient und wirksam bekämpft. Im Bereich der orts- und branchenüblichen Löhne wurden rund 2300 Arbeitgebende kontrolliert und über 500 Verstösse festgestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie fokussierte sich die Kontrolltätigkeit unter anderem auf Branchen, die von Kurzarbeit und erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen waren.

Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit leisten weiterhin einen wichtigen Beitrag, um Erwerbstätige wirkungsvoll vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Dies zeigen die heute vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) veröffentlichten Berichte.

Für die Überwachung von Lohnunterbietungen in Branchen mit allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) sind die Paritätischen Berufskommissionen der Sozialpartner zuständig. Im Fall der Branchen ohne ave GAV obliegt die Kontrolltätigkeit der kantonalen Tripartiten Kommission (TPK). Die durchgeführten Kontrollen richten sich gezielt auf gefährdete Branchen, Betriebe und Personengruppen, bei welchen am ehesten Verstösse vermutet werden.

Über 2'300 Arbeitgebende und 3'257 Arbeitnehmenden kontrolliert

Die kantonale TPK hat im vergangenen Jahr 2'357 in- und ausländische Arbeitgebende und 3'242 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie 143 Selbstständigerwerbende kontrolliert. In 547 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt. Die betroffenen Arbeitgebenden werden im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert.

Die Stichprobenkontrollen erfolgen risikobasiert oder auf Verdacht in allen Branchen. Im Jahr 2021 wurde ein besonderes Augenmerk auf die Risikobranchen Boden- und Parkettgewerbe, Detailhandel, Autogewerbe, Maschinenbau, Veranstaltungsorganisationen sowie das Gesundheits- und Sozialwesen gelegt. Da es sich um eine risikobasierte Kontrollstrategie handelt, sind die Resultate nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt.

Ein weiterer Bereich der flankierenden Massnahmen betrifft die Umsetzung des Entsendegesetzes. Dafür ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) verantwortlich. Es sanktioniert Verletzungen der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie der Mitwirkungspflichten beim Entsenden von ausländischem Personal in die Schweiz. So verhängte das AWA 2021 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden insgesamt 443 Verwaltungsbussen und 153 Dienstleistungsverbote. Damit das AWA Verstösse gegen das Entsendegesetz sanktionieren kann, ist es auf die entsprechenden Meldungen durch die Sozialpartner angewiesen.

Schwarzarbeit effizient bekämpft

Im Bereich der Schwarzarbeit werden durch das AWA jeweils Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts überprüft. Im Jahr 2021 wurden 1'565 Betriebs- und 2'661 Personenkontrollen durchgeführt und 46 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt.

Neben der Durchführung von Kontrollen leistet das AWA im Bereich der Schwarzarbeit auch Koordinationsaufgaben. Es leitet gemeldete Verstösse und Verdachtsfälle den zuständigen Spezialbehörden weiter. Dadurch konnten 62 Fälle im Ausländerrecht, 128 Fälle im Sozialversicherungsrecht und 4 Fälle im Quellensteuerrecht von den Spezialbehörden aufgedeckt werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem AWA und den Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wurde in den vergangenen Jahren stetig optimiert.

Schwerpunkt der Kontrollen auf von Corona stark betroffenen Branchen

Die TPK hat bei ihren Kontrollen auch letztes Jahr die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt berücksichtigt und den Fokus nebst den bereits bestehenden Risikobranchen auf von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit besonders betroffene Branchen gerichtet. Diese Branchen wurden intensiviert kontrolliert, um allfälligen negativen Begleiterscheinungen wie Lohnunterbietungen aufgrund der höheren Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Missbräuchen von Kurzarbeitsentschädigungen entgegen wirken zu können.

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