Zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Bodenseeraum stärken

Heute hat in St.Gallen das Pilottreffen der geplanten Regierungskommission Bodensee stattgefunden. Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz haben eruiert, wie die Erreichbarkeit im Bodenseeraum verbessert werden kann. Mit der geplanten Regierungskommission Bodensee möchten die Partner, darunter der Kanton Zürich, die zwischenstaatliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Region verstärken. Der Besuch von Bundespräsident Ignazio Cassis unterstreicht die Bedeutung der geplanten neuen Plattform.

Auf Einladung des eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Kantons St.Gallen sind heute Vertreterinnen und Vertreter auf Botschafter- und Regierungsebene im Rahmen eines Pilottreffens der Regierungskommission Bodensee zusammengekommen. Der Impuls zu einem solchen Treffen ging von einem Besuch der Regierungschefs der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) bei Aussenminister Ignazio Cassis in Bern 2019 aus. Regierungspräsident Ernst Stocker vertrat heute in St.Gallen den Kanton Zürich. Aus Zürcher Sicht ist diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit wertvoll. Darüber, so Stocker, habe auch beim Treffen des Regierungsrates Ende April mit Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann Einigkeit geherrscht. Im Vordergrund stünden Themen im Bereich Wirtschaft, Hochschulen und Forschung. Deshalb engagiere sich der Kantons Zürich auch in der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK). Wenn Problemlösungen auf IBK-Ebene aber mangels Zuständigkeit nicht möglich sind, sei ein Gremium wie die Regierungskommission mit Einbindung der Aussenminister der Länder zweckmässig.

Der Grenzraum Bodensee ist bis anhin die einzige Grenzregion der Schweiz, die kein institutionelles Gefäss für die zwischenstaatliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den angrenzenden Nachbarstaaten kennt.

Im Fokus des Pilottreffens stand die Erreichbarkeit der Vierländerregion. Diese ist nicht so gut, wie sie sein könnte. Das Problem liegt bei den Zuständigkeiten im öffentlichen Verkehr: Diese sind in Bezug auf Infrastruktur, Bestellwesen, Rollmaterial und Fahrplangestaltung auf verschiedene Stellen und auf verschiedene Stufen – national, regional oder kommunal – verteilt.

Im Rahmen des heutigen Pilottreffens der Regierungskommission Bodensee wurde das IBK-Projekt «Bodanrail 2045» (siehe «Mehr zum Thema») vorgestellt. Hauptzielsetzung des Projekts ist es, einen grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr in der Bodenseeregion zu etablieren. Gestützt darauf wurden mögliche Ansatzpunkte diskutiert, welchen Beitrag die nationale Ebene für die Umsetzung dieses Projekts leisten kann. Im Ergebnis sprachen sich die vier Delegationen des Pilottreffens für die Einsetzung einer ad-hoc Arbeitsgruppe aus, um die drängendsten Fragen angehen zu können.

Bundespräsident Ignazio Cassis unterstrich mit seinem Besuch am Pilottreffen der Regierungskommission die Bedeutung, welche die Schweiz der neuen Plattform beimisst. Bekanntlich liegt in der Schweiz die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in erster Linie in der Verantwortung der Kantone. «Darüber hinaus könnte die Region Bodensee in ausgewählten Themenbereichen aber durchaus von einer verstärkten zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zwischen den vier Nachbarstaaten profitieren», so Bundespräsident Cassis während seiner Rede.

Mit der nun vereinbarten einjährigen Pilotphase einer Regierungskommission Bodensee soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit dank der stärkeren Einbindung der Aussenministerien gestärkt werden. Nach Ablauf der Pilotphase wird entschieden, ob das neue Format einen Mehrwert bringt und in der bestehenden Form weitergeführt wird.

Mehr zum Thema

Das Projekt «Bodanrail 2045» der IBK beinhaltet ein langfristiges Zielbild mit der Zielsetzung, einen konsistenten, grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr in der Bodenseeregion zu etablieren; mit kürzeren Reisezeiten, mehr Direktverbindungen (auch über die Grenze), abgestimmten Anschlüssen, einer auf das geplante Angebot abgestimmte Infrastruktur sowie grenzüberschreitenden Tarifen (inklusive Vertrieb). Als Zeithorizont wurde 2045 gewählt. Der Grund dafür ist, dass neue Angebotsziele in der Schweiz erst wieder mit dem nächsten STEP-Ausbauschritt 2040/45 gefordert werden können.
 

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