RAV sind bereit für das Beraten und Vermitteln von Flüchtlingen aus der Ukraine

Auf den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV werden ukrainische Stellensuchende mit Schutzstatus S durch spezialisierte Personen beraten. Ausserdem bieten die RAV allen Flüchtlingen Zugang zu Aus- und Weiterbildungsangeboten und Deutschkursen.

Der Schutzstatus S erlaubt geflohenen Menschen aus der Ukraine das Aufnehmen einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Zürich sind bereit für das Beraten und Vermitteln dieser Stellensuchenden. Auf jedem RAV steht für die Betreuung der Ukraine-Flüchtlinge eine spezialisierte Person bereit. Dies ermöglicht eine Beratung, die spezifisch auf die Erstintegration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet ist.

Im Sinne der Gleichbehandlung gelten für Personen mit Schutzstatus S bei der Stellenvermittlung grundsätzlich dieselben Kriterien wie bei anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Voraussetzung für die Anmeldung und die Zusammenarbeit mit den RAV sind Grundkenntnisse in Deutsch oder neu auch in Englisch, eine realistische Einschätzung der Anforderungen des hiesigen Arbeitsmarktes und der eigenen Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Stellensuche und das Einhalten von Abmachungen mit den RAV.

Zudem werden für die Flüchtlinge mit Status S die Qualifizierungsmassnahmen gemäss EG AVIG geöffnet. Diese beinhalten Kurse für den Berufseinstieg und Beschäftigungsprogramme in verschiedenen Branchen. Neu ermöglichen die RAV den Flüchtlingen auch Deutschkurse. Voraussetzung ist, dass diese Programme und Kurse je hälftig durch das AWA und die Gemeinden finanziert werden können. «Es ist unser Ziel, für ukrainische Flüchtlinge Angebote für die rasche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Unsere RAV leisten mit ihrem spezialisierten Personal hierbei einen wichtigen Beitrag.»

Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten

Die RAV arbeiten bei der Betreuung der Flüchtlinge eng mit den Sozialen Diensten der Gemeinden zusammen. Die Zusammenarbeit wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und der Sozialkonferenz vereinbart. Die Anmeldung bei den Arbeitsvermittlungszentren wird in der Regel über die Sozialen Dienste erfolgen. Flüchtlinge können sich aber auch selber direkt bei einem RAV anmelden. «Die enge und bewährte Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den RAV des AWA ist eine wichtige Voraussetzung, um Stellensuchende aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren», sagt Astrid Furrer, Co-Präsidentin der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.

Aktuell gehen beim AWA zahlreiche Anfragen von Verbänden und Arbeitgebern ein, die sich um ukrainische Stellensuchende bemühen. Das AWA nimmt diese Stellenangebote gerne entgegen, vermittelt aber aus Gründen der Gleichbehandlung nicht ausschliesslich Personen aus der Ukraine. Ausserdem gilt weiterhin die Stellenmeldepflicht. Arbeitgeber müssen zudem beim AWA eine Arbeitsbewilligung beantragen, bevor eine Person aus der Ukraine ihre Arbeit aufnimmt. Eine selbstständige Erwerbstätigkeit steht den Personen mit Schutzstatus S ebenfalls offen. Auch dazu ist eine Arbeitsbewilligung nötig.

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