Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen mehrfachen Enkeltrick-Betrugs

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat am 6. Januar 2022 Anklage gegen einen 64-jährigen Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Frühling 2021 in der Stadt Zürich Vermögensdelikte in der Form von sogenannten Enkeltrick-Betrügen zum Nachteil von mehreren Seniorinnen und Senioren begangen zu haben.

Die Kantonspolizei Zürich hatte Anfang Mai 2021 in der Stadt Zürich im Zusammenhang mit einem Enkeltrick-Betrugsanruf einen mutmasslichen Telefonbetrüger verhaftet (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 10. Mai 2021). Es bestand der Verdacht, dass der verhaftete, heute 64-jährige Pole als Teil eines Netzwerks von Enkeltrick-Betrügern tätig war. Die Staatsanwaltschaft eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung gegen den Mann und prüfte zusammen mit der Kantonspolizei Zürich, ob er allenfalls für weitere Betrugsstraftaten in Frage kommt.

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat die Strafuntersuchung nun abgeschlossen und am 6. Januar 2022 beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs in mehreren Fällen erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Wesentlichen vor, an zwei vollendeten Enkeltrick-Betrugsfällen in der Stadt Zürich beteiligt gewesen zu sein und das unrechtmässig erworbene Geld von den Seniorinnen und Senioren entgegengenommen zu haben. Das Tatvorgehen war in beiden Fällen praktisch identisch: Die Täterschaft nahm zuerst telefonisch Kontakt mit den Seniorinnen und Senioren auf und gab sich irreführenderweise als deren Enkelkinder aus. Unter geschickter Vorspiegelung falscher Tatsachen (gesundheitliche Notlage infolge Covid-Erkrankung mit dringendem Bedarf an Geld für Behandlungskosten) schaffte es die glaubhaft wirkende Täterschaft, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen und diese zu einer zeitnahen Geldübergabe zu bewegen.

Die Deliktsumme in den beiden Fällen beträgt insgesamt rund 45'000 Franken (rund 30'000 Franken in Bargeld und rund 15'000 Franken in Schmuck). Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten drei
Betrugsversuche in der Stadt Zürich nach ähnlichem Muster ebenfalls im Frühling 2021 vor, bei denen es allerdings zu keiner Geldübergabe kam. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Beantragt werden für den sich derzeit in Haft befindlichen Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Jahren sowie die Anordnung einer Landesverweisung von 12 Jahren.

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