Kanton Zürich sistiert das repetitive Pooltesten an Schulen bis Ende Februar

Zur Entlastung des gesamten Testsystems aufgrund der momentan sehr hohen Fallzahlen hat die Gesundheitsdirektion nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion beschlossen, das repetitive Testen in Schulen ab dem 29. Januar 2022 vorerst bis zum 27. Februar 2022 zu sistieren.

Ende März 2021 startete im Kanton Zürich das repetitive Testen für Schulen, Betriebe und weitere Organisationen. In Spitzenzeiten wurden über das System wöchentlich jeweils bis zu 155 000 Personen verdachtsunabhängig getestet. Ein Grossteil der Zürcher Schulen nimmt inzwischen am sogenannten Pooltesten teil. Somit konnte ein wichtiger Beitrag zur Infektionskontrolle geleistet werden. Das repetitive Testen war lange Zeit eine wichtige Massnahme, um Infektionen insbesondere bei asymptomatischen Personen frühzeitig zu erkennen, Ansteckungsketten zu unterbrechen und dadurch letztlich Ausbrüche zu verhindern.

In den letzten Wochen stiessen die Teststellen und Labors jedoch bei der Auflösung der positiven Pools aufgrund der sehr hohen Positivitätsrate wiederholt an die Kapazitätsgrenzen: Mit den rasant steigenden Fallzahlen in Verbindung mit der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante stiegen jüngst auch die Anzahl positiver Poolproben und somit der Bedarf nach Einzeltests zur Poolauflösung deutlich an. Die begrenzten Kapazitäten bei der Einzeltestung führten zu vermehrt längeren Wartezeiten bis zum Vorliegen der Testergebnisse. Ist die Zeitspanne zwischen Testabgabe und Vorliegen des definitiven Einzeltestresultats sowie der entsprechenden Isolation zu gross, verliert das repetitive Testen seinen Nutzen. Ansteckungsketten können nicht mehr wirksam unterbrochen werden. Diese aktuelle Situation ist für alle Beteiligten nicht mehr zufriedenstellend, insbesondere deshalb, weil das repetitive Testen in den Schulen mit einem grossen organisatorischen Aufwand verbunden ist.

Sistierung ab dem 29. Januar 2022

Um das Gesamtsystem des repetitiven Testens zu entlasten und insbesondere um ausreichend Kapazitäten für das Testen von symptomatischen Personen aufrechtzuerhalten, hat die Gesundheitsdirektion nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion beschlossen, das repetitive Testen an Schulen ab Samstag, 29. Januar 2022 (am 28.1. letzter Poolingtag) vorerst bis zum 27. Februar 2022 zu sistieren. Die Schulen machen mit Abstand den grössten Anteil am repetitiven Testvolumen im Kanton Zürich aus. Zudem sind die Schulen auf eine zeitnahe Poolauflösung angewiesen, was bei den aktuell hohen Fallzahlen nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Ausnahmen für bestimmte Bildungseinrichtungen

Zusammen mit der Bildungsdirektion wurden Ausnahmeregelungen definiert für Orte, bei welchen die regulären Schutzmassnahmen nicht konsequent eingehalten werden können. Sonderschulen, Heime und Kindergärten, die bereits heute repetitiv testen, können das Angebot weiter in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Hochschulen und die Schulen der Tertiärstufe B, in welchen die 3G-Regel gilt und – sofern kein Impfnachweis vorliegt – ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist.
Für den ausserordentlichen Einsatz im Rahmen des repetitiven Testens an Schulen und den damit verbunden wichtigen Beitrag zur Pandemiebewältigung dankt die Gesundheitsdirektion an dieser Stelle allen Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen, Schulleitenden, Mitgliedern der Schulpflege, beteiligten Partnern und den Eltern.

Die Gesundheitsdirektion wird die Lage Mitte Februar neu beurteilen. Das repetitive Testen in Unternehmen bleibt bis auf Weiteres aufrechterhalten.

Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen bleibt bestehen

Nicht vollständig immunisierte Mitarbeitende in Spitälern, Heimen und der Spitex müssen sich weiterhin regelmässig repetitiv testen lassen (vgl. dazu die «Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Gesundheitsbereich (V Covid-19 Gesundheitsbereich)» sowie die «Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Gesundheitsbereich (Verlängerung)»).

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