Inventar der einzigartigen und prägenden Zürcher Landschaften überarbeitet

Der Kanton Zürich umfasst unterschiedlichste Regionen und Landschaften. Die besonders charakteristischen, einzigartigen und prägenden Landschaften sind im kantonalen Landschaftsschutzinventar erfasst. Das bisher geltende, rund 40 Jahre alte Inventar wurde überarbeitet und nun neu festgesetzt. Damit sollen auch kommende Generationen qualitativ hochwertige Landschaften erleben können.

Inhaltsverzeichnis

Vom hügeligen Oberland bis zum flacheren Weinland – der Kanton Zürich umfasst topografisch unterschiedliche Regionen mit eigenen charakteristischen Merkmalen. Diese vielfältigen Landschaften sind Lebens-, Kultur- sowie Wirtschaftsraum und tragen zur Identität eines Ortes oder einer Region bei. Damit auch kommende Generationen qualitativ hochwertige Landschaften erleben und von deren Leistungen profitieren können, sollen herausragende und prägende Räume in ihren Charakteristika erhalten bleiben.

Das kantonale Inventar der Landschaftsschutzobjekte bezeichnet besonders einzigartige und prägnante Zürcher Landschaften. Das bisher geltende Inventar wurde 1980 festgesetzt. Die starke Bautätigkeit der letzten 40 Jahre bewirkte, dass einige der bedeutenden Landschaftselemente und -formen sehr stark beeinträchtigt oder gar zerstört wurden. Deshalb fand eine grundlegende Überarbeitung und Neufestsetzung des Landschaftsschutzinventars statt. Es ist eine Bestandesaufnahme von potenziell schützenswerten Landschaften. Die Bezeichnung der potenziellen Schutzobjekte stellt sicher, dass bei späteren Entwicklungen, bei welchen diese Objekte tangiert werden, die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden können.

Aktuellem Landschaftsverständnis gerecht werden

Das überarbeitete Inventar teilt die charakteristischen und prägenden Landschaftstypen neu den beiden Kategorien «Naturlandschaften» und «Kulturlandschaften» zu. Diese Einteilung orientiert sich an der Typisierung der Landschaften des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und am Katalog der charakteristischen Kulturlandschaften der Schweiz. Damit kommt das Inventar dem aktuellen Landschaftsverständnis nach, dem sich die Schweiz unter anderem mit der Ratifizierung des europäischen Landschaftsübereinkommens angenommen hat. Es fokussiert sich – im Unterschied zum bisher gültigen Inventar 80 – nicht nur vorwiegend auf geomorphologisch und geologische geprägte Landschaften, sondern auf verschiedenste Landschaftstypen im Bereich von Natur- und Kulturlandschaften (z.B. Gewässerlandschaften, Waldlandschaften, geologische Zeitzeugen, Agrarlandschaften, Kulturerbelandschaften, Heckenlandschaften, Reblandschaften, Hochstammobstlandschaften).

Indem ganze zusammenhängende Landschaftsräume anstelle von vielen verschiedenen einzelnen Objekten inventarisiert wurden, ist auch der Umgebungsschutz für besonders charakteristische Merkmale gewährleistet.

Transparenz und Planungssicherheit

Mit der Aufnahme ins Inventar wird dokumentiert, dass für eine Landschaft eine Schutzvermutung besteht. Sollte es zu einem konkreten Eingriff in eine potenziell schützenswerte Landschaft kommen, wird erst in einem weiteren Schritt der Schutz abgeklärt. Ein definitiver Schutzentscheid wird erst getroffen, wenn aufgrund eines konkreten Bauprojekts oder anderer Umstände der mögliche Schutzzweck eines Objekts, wie er im Inventar festgelegt ist, beeinträchtigt werden könnte.

Zusammen mit anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die Inventare wichtige Arbeitsgrundlagen in Planungs- und Bauprojekten und tragen wesentlich zur Transparenz und Rechtssicherheit bei. Sie ermöglichen Vorhabenträgern, Realisierungsmöglichkeiten frühzeitig einzuschätzen und zu klären, sowie den zuständigen Behörden, rasch entscheiden zu können und dabei alle involvierten Interessen zu berücksichtigen.

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