Härtefallprogramm: Neue Zuteilungsrunde nach einer Rechtsänderung

Unternehmen mit ungedeckten Kosten im zweiten Halbjahr 2021 können beim Härtefallprogramm nochmals ein Gesuch einreichen, sofern sie die Maximalbeiträge bisher nicht erreicht haben. Dies ist die Folge einer Rechtsänderung auf Bundesebene.

Bislang wurden die Härtefallbeiträge anhand der ungedeckten Kosten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis spätestens am 30. Juni 2021 bemessen. Mitte Dezember hat der Bundesrat festgelegt, dass unter der Covid-19-Härtefallverordnung neu bis zum 31. Dezember 2021 eingetretene ungedeckte Kosten berücksichtigt werden können. Dies ermöglicht es auch auf kantonaler Ebene, den Betrachtungszeitraum auszudehnen. So können ungedeckte Kosten nun vom
1. März 2020 bis längstens am 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden.

An den bisherigen Höchstgrenzen für Härtefallbeiträge, wie sie in der Covid-19-Härtefallverordnung festgelegt sind, ändert sich jedoch nichts. Zusätzliche Beiträge können somit nur für Unternehmen gesprochen werden, die das Maximum bisher nicht ausgeschöpft haben.

Die übrigen Voraussetzungen bleiben unverändert. Die Gesucheingabe dauert von morgen Dienstag, 18. Januar, bis Sonntag, 30. Januar 2022. Die Unternehmen finden die nötigen Unterlagen und den Link zum Gesuchportal auf zh.ch/haertefall.
 

Kontakt

Finanzdirektion - Medienstelle

Adresse

Neumühle
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: