Härtefallprogramm: Start zur Zuteilungsrunde für grosse Gastronomie-Unternehmen

Ende Woche beginnt im Kanton Zürich die Zuteilung der «Bundesratsreserve» an grosse Gastronomie-Unternehmen. Der Kantonsrat hat das entsprechende Gesetz unlängst gutgeheissen und für dringlich erklärt.

Dem Kanton Zürich stehen im Härtefallprogramm aus der sogenannten «Bundesratsreserve» knapp 60 Millionen Franken zur Verfügung. Nach dem Willen des Bundesrates soll das Geld an Unternehmen fliessen, die von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind und an denen ein gewichtiges kantonales Interesse besteht. Bei der Vergabe dieser Gelder kann der Kanton von den bisherigen Höchstgrenzen abweichen.

Am 25. Oktober hat der Kantonsrat das Gesetz über die Verwendung dieser Zusatzbeiträge verabschiedet und per 1. November in Kraft gesetzt. Das Gesetz richtet sich an grosse Gastronomie-Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von über 40 Millionen Franken, die zahlreiche Betriebe innerhalb und ausserhalb des Kantons führen und in einem einzigen Unternehmen vereinen. Der Beitrag an diese Firmen war in den bisherigen Zuteilungsrunden im Härtefallprogramm gedeckelt, sodass sie im Vergleich zu kleineren Unternehmen weniger entschädigt wurden. Die Antrag stellenden Unternehmen müssen ihre Fixkosten und coronabedingten Einmalkosten nachweisen. Die Gastronomie zählt zu den beschäftigungsstärksten Branchen im Kanton Zürich und in der Schweiz und wurde durch die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders schwer getroffen.

Gesuche um Beiträge aus der «Bundesratsreserve» werden ab Freitag, 5. November entgegengenommen. Die Frist läuft bis Mittwoch, 17. November um 17 Uhr. Die Unternehmen finden die nötigen Unterlagen auf zh.ch/haertefall.

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