COVID-19: Kanton Zürich startet mit Boosterimpfungen

Der Kanton Zürich beginnt in der kommenden Woche mit der Boosterimpfung gegen COVID-19. Gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) ist die Boosterimpfung primär für Personen ab 65 Jahren empfohlen. Aufgrund der aktuellen Datenlage und der anhaltend guten Schutzwirkung wird die Boosterimpfung Personen unter 65 Jahren von der EKIF zum jetzigen Zeitpunkt nicht generell empfohlen.

Nachdem Swissmedic die Impfstoffe von Moderna und Pfizer/BioNTech für die Boosterimpfung (Auffrischimpfung) von besonders gefährdeten Personen gegen COVID-19 zugelassen hat, hat die Eidgenössische Kommission für Impffragen gestern ihre Empfehlung veröffentlicht. Generell empfohlen wird die Boosterimpfung allen Personen ab 65 Jahren und allen Bewohnenden sowie Betreuten in Altersheimen, Pflegeheimen und Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen im Alter. Ebenso für Personen ab 65 Jahren in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko können im Einzelfall nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ebenfalls eine Boosterimpfung erhalten, wenn diese Personen dies wünschen. Allen anderen Personen wird die Boosterimpfung von EKIF und BAG nicht empfohlen. Gesundheitsfachleute in besonders exponierten Bereichen (z.B. COVID-Stationen und Intensivpflegestationen in Spitälern) und Pflege- und Betreuungspersonal in Alters- und Pflegeheimen können auf Wunsch und nach einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Ärztin oder dem zuständigen Arzt eine Boosterimpfung erhalten. In diesem Fall erfolgt die Impfung «Off-label», das heisst ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic.

Boosterimpfung für Personen in Heimen und ab 65 Jahren

Wie bei der Grundimmunisierung arbeitet die Gesundheitsdirektion für die Organisation und die Durchführung der Boosterimpfung in den Alters- und Pflegeheimen mit CURAVIVA Kanton Zürich zusammen. Die Heime können den Impfstoff ab 8. November 2021 bestellen und ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die Impfung anbieten. Jenen Heimen, welche nicht über das notwendige Personal verfügen, stehen in den kommenden Wochen mobile Impfequipen zur Verfügung oder es können Gruppentermine in einem Impfzentrum gebucht werden. Alle anderen Personen ab 65 Jahren können sich in einem Impfzentrum (Referenzimpfzentrum am Hirschengraben Zürich, Stadtspital Zürich Triemli, Impfzentren in Winterthur, Uster und Affoltern am Albis), in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke impfen lassen. Für die Impfung in einem Impfzentrum oder in einer Apotheke soll im kantonalen Impftool ein Termin gebucht werden. Terminbuchungen sind ab dem 10. November möglich. Personen ab 65 Jahren, die sich im kantonalen Impftool oder via Impfhotline registriert haben und deren letzte Impfung mehr als 6 Monate zurückliegt, erhalten eine Einladung für die Boosterimpfung. Im Falle der Online-Registrierung erfolgt diese per SMS, bei Registrierung über die Impfhotline per Brief.

Boosterimpfung für Personen unter 65 Jahren

Besonders gefährdete Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko, welche eine Boosterimpfung wünschen, sollen diese bei ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihrem behandelnden Arzt vornehmen. Wenn diese selber nicht impfen, kann die Impfung auch in einem Impfzentrum erfolgen. Dafür ist kein Attest erforderlich, es muss aber ein Termin im kantonalen Impftool gebucht werden. Entsprechende Termine für diese Personen werden gegen Ende November aufgeschaltet.

Weitere Informationen zur Boosterimpfung

Die Boosterimpfung wird frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen und sollte grundsätzlich mit dem gleichen Impfstoff erfolgen wie die Erst- und Zweitimpfung, wobei mit Moderna nur noch die halbe Dosis gespritzt werden muss. Ist dies nicht möglich, kann die Boosterimpfung in Form eines «Off-Label-Use» nach ärztlicher Beratung mit einem anderen mRNA-Impfstoff vorgenommen werden. Nach der Boosterimpfung kann ein neues COVID-Zertifikat für die Dauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Über eine generelle Verlängerung des COVID-Zertifikats von vollständig geimpften Personen wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu gegebener Zeit informieren.
 

Impfhotline für Fragen

Für Fragen im Zusammenhang mit der Boosterimpfung steht die Impfhotline unter 0848 33 66 11 täglich von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr zur Verfügung (Deutsch, Englisch, Französisch). Die Telefonnummern und Betriebszeiten für die Impfhotline für andere Sprachen (Albanisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Spanisch) sind auf der Website des Kantons Zürich zu finden.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Kommunikationsabteilung

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Stampfenbachstrasse 30
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