Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität bei COVID-19-Tests

Die Gesundheitsdirektion beschränkt die Anzahl Teststellen pro verantwortlicher Fachperson auf zehn und erinnert die Betreiber an ihre Meldepflicht. Damit soll eine hohe Qualität des Testangebots sichergestellt werden. Im Rahmen des repetitiven Testens werden weiterhin keine Zertifikate ausgestellt.

Mit Blick auf das heute in Kraft tretende neue Testregime hat die Gesundheitsdirektion die in verschiedenen bundesrechtlichen und kantonalen Erlassen geregelten Anforderungen an die Betreiber von Teststellen in einem aktualisierten Merkblatt zusammengefasst und den Betreibern zugestellt. Darin erinnert die Gesundheitsdirektion unter anderem an die Meldepflicht gemäss §§ 12 und 13 der kantonalen Verordnung über die universitären Medizinalberufe (MedBV) sowie daran, dass der Name der verantwortlichen medizinischen Fachperson an der Teststelle ersichtlich sein soll. Es hält weiter fest, dass pro verantwortlicher medizinischer Fachperson höchstens zehn Teststellen betrieben werden sollen. Mit dieser Beschränkung wird sichergestellt, dass die verantwortliche medizinische Fachperson ihre Verantwortung sowie die Qualitätssicherung angemessen wahrnehmen kann.

Die Vorgaben zum Betrieb von Teststellen im Kanton Zürich können dem Merkblatt «Sars-CoV-2 Testung im Kanton Zürich» entnommen werden, welches auf der Website der Gesundheitsdirektion heruntergeladen werden kann zh.ch/Merkblatt.

Keine Ausstellung von Zertifikaten bei repetitiven Tests 

Am 1. Oktober 2021 hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass der Bund die Kosten für die Ausstellung von Zertifikaten bei repetitiven Tests übernimmt. Die Entscheidung, ob Zertifikate im repetitiven Testen ausgestellt werden, obliegt den Kantonen. Im Kanton Zürich werden im Rahmen des repetitiven Testens über den kantonalen Anbieter («Together we test») keine Zertifikate ausgestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesrates, dass Testzertifikate grundsätzlich ab 11. Oktober 2021 kostenpflichtig sind. Das repetitive Testen ist primär eine Schutzmassnahme für den Arbeitsplatz bzw. das schulische Umfeld. Damit sollen Übertragungen verhindert werden, wozu das Ausstellen von Zertifikaten im Betrieb beziehungsweise der Schule nicht nötig ist. Der Ausweg aus der Pandemie ist eine hohe Impfquote. Mit der Impfung wird ein Zertifikat ausgestellt, welches (Stand heute) ein Jahr gültig ist.

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