Vollzug der Corona-Massnahmen im Kanton Zürich

Der Vollzug der Corona-Massnahmen ist im Kanton Zürich seit Anbeginn eine Verbundaufgabe von Kanton, Städten und Gemeinden. Die Kontrollorgane haben ihre Tätigkeit den seit Montag geltenden neuen Bundesvorgaben angepasst. Zusammen mit Regierungsrat Mario Fehr, Sicherheitsdirektor, und Stadträtin Katrin Cometta, Vorsteherin des Departements Sicherheit und Umwelt der Stadt Winterthur, zogen sie heute eine erste Bilanz.

Der Kanton Zürich setzt seit Beginn der Pandemie auf einen verhältnismässigen, aber konsequenten Vollzug der getroffenen Massnahmen: Seit März 2020 haben die mit dem Vollzug beauftragten Stellen im Kanton über 43’500 Schutzkonzepte von Betrieben, Geschäften, Anlagen und Veranstaltungen überprüft. Per Anfang Woche wurde die Kontrolltätigkeit aufgrund der neuen Bundesvorgaben mit ausgeweiteter Zertifikatspflicht ein weiteres Mal angepasst.

Dazu sprachen sich die beteiligten Ämter und Polizeikorps erneut ab. Die Kontrolltätigkeit liegt nicht nur bei den lokal zuständigen Polizeibehörden, sondern wird auch durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (Volkswirtschaftsdirektion) sowie das Kantonale Labor (Gesundheitsdirektion) wahrgenommen.

Bei der Umsetzung der Massnahmen gegen das Coronavirus gehen die Kontrollorgane stets im Rahmen der Verhältnismässigkeit vor. Entsprechend wird in einem ersten Schritt in der Regel auf einen Missstand aufmerksam gemacht und Gelegenheit zur Beseitigung gegeben. Ziel ist nicht primär die Verzeigung oder die Erhebung von Ordnungsbussen, sondern die Durchsetzung der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung mit Augenmass. «Damit sind wir im Kanton Zürich bisher gut gefahren», hält Regierungsrat Mario Fehr fest: «Vertrauen entsteht im Dialog.» Stadträtin Katrin Cometta unterstreicht: «Wir können die Krise nur gemeinsam meistern. Mich freut, dass die Regeln von der Bevölkerung insgesamt gut akzeptiert und umgesetzt werden.»

Die Polizeikorps können in den vom Bundesrat definierten Bereichen Ordnungsbussen ausstellen. Wo nötig, können fehlbare Betreiberinnen oder Betreiber ans Statthalteramt verzeigt werden. Zugleich erfolgt eine Meldung an den Kantonsärztlichen Dienst, der über eine allfällige Betriebsschliessung entscheidet und diese auch verfügt.

Bild der vergangenen Monate bestätigt

Seit Wochenbeginn haben die Kontrollorgane im Kanton Zürich bei insgesamt 598 Betrieben die Einhaltung der Zertifikatspflicht in Innenräumen kontrolliert. Daraus resultierten 3 Verzeigungen an ein Statthalteramt und 2 Ordnungsbussen für Gäste/Besuchende. In der Stadt Winterthur liegen diese Zahlen bei 17 Kontrollen mit 1 Verzeigung und 2 Ordnungsbussen. Kontrolliert wurden vor allem Betriebe aus dem Gastgewerbe (rund 80 Prozent der Kontrollen) und Sport-/Kultur-/Freizeitbetriebe (rund 20 Prozent). Diese Kontrollen bestätigen das Bild aus den vergangenen Monaten, wonach sich Bevölkerung und Gewerbe im Kanton Zürich – bis auf ganz wenige Ausnahmen – an die Bundesvorgaben halten.

Regierungsrat Mario Fehr und Stadträtin Katrin Cometta dankten allen am Vollzug Beteiligten für ihre Arbeit sowie der Bevölkerung und den Betrieben für die verantwortungsbewusste Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit.

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