Grossveranstalter im Kanton Zürich können Antrag für Schutzschirm einreichen

Seit heute Freitag, 16. Juli, können Organisatoren von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung für Veranstaltungen im Kanton Zürich beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Gesuche für den Schutzschirm stellen. Die Zusicherungen sind an Bedingungen geknüpft und stehen unter Vorbehalt der Rechtskraft des Kantonsratsbeschlusses.

Nachdem der Kantonsrat am 21. Juni 2021 den Kredit von 30 Mio. Franken für den Kantonsbeitrag bewilligt hat, können ab sofort Gesuche von Veranstaltern um Aufnahme unter den Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden. Die Einreichung der Gesuche erfolgt per E-Mail an schutzschirm.awa@vd.zh.ch. Die Zusicherungen stehen unter dem Vorbehalt der Rechtkraft des Kantonsratsbeschlusses, die frühestens nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 2. September 2021 eintritt.

Voraussetzungen für die Aufnahme unter den Schutzschirm 

Veranstalter können für Publikumsanlässe, die aufgrund von behördlichen Covid-19-Massnahmen abgesagt, verschoben oder stark eingeschränkt werden, wirtschaftliche Unterstützung von Bund und Kanton erhalten. Der Schutzschirm gilt für überkantonale Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Teilnehmenden pro Tag, die im Kanton Zürich stattfinden und zwischen dem 2. September 2021 und dem 30. April 2022 durchgeführt werden. Veranstalter tragen eine Franchise von 5’000 Franken und einen Selbstbehalt von 10 Prozent der ungedeckten Kosten. Unter zh.ch/schutzschirm finden sich alle weiteren Informationen und Voraussetzungen. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh: «Wir sind bereit! Ich hoffe aber, dass es sich mit dem Schutzschirm so verhält wie mit dem Regenschirm: Hat man ihn dabei, bleibt es trocken.»
 

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