Bezirk Dietikon: Hochwasser führt zu Verbot auf der Limmat

Das gegenwärtige Hochwasser führt zu einem Verbot auf der Limmat.

Verbot auf der Limmat
Verbotsschild Quelle: Kantonspolizei Zürich

Als Folge der starken Regenfälle der letzten Zeit hat der Pegel des Zürichsees die Gefahrenstufe 4 (gross) erreicht. Exponierte Uferpartien können überflutet werden, entlang des Zürichsees kann das Wasser vereinzelt auch in Häuser eindringen, die direkt am See liegen. Auch entlang der Flüsse kann es an exponierten Stellen zu lokalen Überflutungen kommen (siehe Medienmitteilung der Baudirektion vom 13. Juli 2021).

Im Durchschnitt der letzten 24 Stunden lag die Abflussmenge der Limmat bei rund 491 m3/s, weshalb Gefahrenstufe 3 (erheblich) gilt. Die grosse Wassermenge und die damit verbundenen Bedingungen können lebensgefährlich sein. Die Kantonspolizei Zürich erlässt daher ein Verbot für Badende, Schwimmende und für jegliches Befahren mit Schiffen, Booten, anderen Wasserfahrzeugen sowie Schwimmhilfen jeglicher Art auf der Limmat ab der Stadtgrenze Zürich bis zur Kantonsgrenze.
 

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Ralph Hirt

Kantonspolizei Zürich / Mediensprecher

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