Wirkungsvolle Arbeitsmarktkontrollen im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat im vergangenen Jahr Verstösse gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Schwarzarbeit effizient und wirksam bekämpft: Dies zeigen die heute publizierten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie fokussierte sich die Kontrolltätigkeit auf stark von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffene Branchen.

Die flankierenden Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, um Erwerbstätige wirkungsvoll vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen, wie die Berichte des Bundes bestätigen. Lohnunterbietungen sind in einzelnen Branchen festzustellen, die mehrheitlich über einen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) verfügen und von den Paritätischen Berufskommissionen der Sozialpartner überwacht werden. Die in der Schweiz geltenden Löhne wurden von den kontrollierten Betrieben grösstenteils eingehalten. Bei Missbräuchen verfügen die Vollzugsorgane über die nötigen Instrumente, um gezielt eingreifen zu können.

Die kantonale Tripartite Kommission (TPK) beobachtet in Branchen ohne ave GAV den Arbeitsmarkt hinsichtlich missbräuchlicher Unterbietungen der üblichen Löhne und definiert Risikobranchen, die verstärkt beobachtet und kontrolliert werden. Die aufgrund einer Risikoeinschätzung und auf Verdacht hin durchgeführten Kontrollen richten den Fokus auf gefährdete Branchen, Betriebe und Personengruppen, bei welchen am ehesten Verstösse vermutet werden. 

Über 2000 Arbeitgeber mit 3300 Arbeitnehmenden kontrolliert

Die kantonale TPK hat im vergangenen Jahr 2032 in- und ausländische Arbeitgebende mit 3'302 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie 59 Selbstständigerwerbende kontrolliert. In 878 Fällen wurden Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert. Die Kontrolltätigkeit musste aufgrund des Lockdowns zwischen dem 16. März 2020 bis am 27. April 2020 unterbrochen werden.

Nebst stichprobeartigen Kontrollen sowie Kontrollen auf Verdacht hin in sämtlichen Branchen fokussierten sich die Kontrollen im Jahr 2020 auf die Risikobranchen Boden- und Parkettgewerbe, Detailhandel, Autogewerbe, Maschinenbau, Veranstaltungsorganisationen sowie das Gesundheits- und Sozialwesen. Da es sich um eine risikobasierte Kontrollstrategie handelt, sind die Resultate nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt.

Konsequenter Vollzug im Kanton Zürich 

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich ist für die Umsetzung des Entsendegesetzes im Rahmen der flankierenden Massnahmen verantwortlich und sanktioniert Verletzungen der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie der Mitwirkungspflichten. So verhängte es 2020 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden insgesamt 449 Verwaltungsbussen und 133 Dienstleistungsverbote. Die flankierenden Massnahmen sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Missbräuchen am Arbeitsmarkt und basieren auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den Paritätischen Berufskommissionen und dem AWA. Der Kanton ist auf die gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angewiesen, welche dem Kanton Verstösse von Unternehmen gegen das Entsendegesetz in ihren jeweiligen Branchen zur Sanktionierung melden. Nur so kann das arbeitsmarktliche Kontrollsystem seine volle Wirkung entfalten. 

Effiziente Kontrollen und erfolgreiche Zusammenarbeit der Behörden bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bei der Schwarzarbeitsbekämpfung werden erfolgreich Synergien mit den flankierenden Massnahmen genutzt. Kontrolliert wurden Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts. Im Jahr 2020 wurden 1'396 Betriebs- und 2'614 Personenkontrollen durchgeführt. Durch die Kontrolltätigkeit wurden im letzten Jahr 58 Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt.

Neben der Durchführung von Kontrollen leistet der Kanton im Bereich der Schwarzarbeit Koordinationsaufgaben. Es leitet Verstösse und Verdachtsfälle, die dem AWA übermittelt wurden, den zuständigen Spezialbehörden weiter wie beispielweise im Bereich Sozialversicherungen oder den Steuerbehörden zur detaillierten Abklärung. Diese Koordination entfaltet bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit eine grosse Wirkung. Durch diesen Informationsfluss wurden in 111 Fällen im Ausländerrecht, in 165 Fällen im Sozialversicherungsrecht und in 9 Fällen im Quellensteuerrecht von den Spezialbehörden Schwarzarbeit aufgedeckt. Die Zusammenarbeit zwischen dem AWA und den Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wurde in den vergangenen Jahren stetig optimiert.

Angepasstes Kontrollkonzept aufgrund der Corona-Pandemie

Die TPK hat die geänderten arbeitsmarktlichen Gegebenheiten für ihre Kontrolltätigkeit berücksichtigt und den Fokus nebst den bereits bestehenden Risikobranchen auf von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit besonders betroffene Branchen gerichtet. Sowohl im Bereich der üblichen Löhne als auch im Bereich der Schwarzarbeit werden in diesen Branchen intensiviert Kontrollen durchgeführt, um allfälligen negativen Begleiterscheinungen wie Lohnunterbietungen aufgrund der höheren Verfügbarkeit von Arbeitskräften in gewissen Branchen und Missbräuchen von Kurzarbeitsentschädigungen entgegen wirken zu können. 

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