Jahresbericht des Kantonalen Labors: Lebensmittelkontrolle auch während der Pandemie
Medienmitteilung 01.06.2021
Das Kantonale Labor Zürich hat im vergangenen Jahr 18’201 Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und Badewasserproben untersucht und dabei rund 39’500 Analysen durchgeführt. Zusätzlich fanden 8’425 Inspektionen statt. Das Inspektorat begleitete die Lebensmittelbetriebe während und nach dem Lockdown mit spezifischen Massnahmen.
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Das Kantonale Labor ist für die Lebensmittelkontrolle und den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung im Kanton Zürich zuständig. Ein Schwerpunkt liegt auf den stichprobenweisen Analysen und Beurteilungen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen im Labor. Das Lebensmittelinspektorat kontrolliert Restaurants und andere Verpflegungsbetriebe, Detailhändler, Produktions- und Handelsfirmen sowie Importeure.

Vertiefter Einblick in die Arbeit des Kantonalen Labors
Einblick in seine vielfältigen Tätigkeiten. Thematisch spannt sich der Bogen von Hygienekontrollen in Verpflegungsbetrieben, Listerien in Melonen, bunten Schokoladen, Dopingmitteln im Rindfleisch, Kühltransporten auf der Strasse bis zu Tattoos im Homeoffice. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Thema Chlorothalonil-Abbauprodukte in Trinkwasser.
Sämtliche Arten von Lebensmitteln wurden untersucht: Von industriell hergestellten Erzeugnissen aus Grossbetrieben bis zu Frischprodukten am Imbissstand. Hinzu kommt, was im Haushalt zusätzlich zu finden ist: Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Kinderspielwaren und Textilien. Mit rund 7’000 Proben wurde das Trinkwasser besonders intensiv geprüft. Durch diese risikobasierten Untersuchungen trägt das Kantonale Labor massgeblich zur Gesundheit der Bevölkerung bei.

Lebensmittelkontrolle auch während der Pandemie
Lebensmittel mussten auch während dem Lockdown produziert, importiert, gelagert, verteilt, zubereitet und verkauft werden. Aufgrund der vom Bundesrat verordneten Einschränkungen waren aber Anpassungen an den gewohnten Abläufen nötig. Die Lebensmittelbetriebe waren daher besonders gefordert. Wer eine Betriebsschliessung verhindern wollte, musste sein Geschäftsmodell anpassen – aus Restaurants wurden Takeaways.
Während rund sieben Wochen wurden keine normalen Inspektionen durchgeführt, sondern 571 gebührenfreie «Corona-Kontrollen». So konnten die zentralen Forderungen betreffend Lebensmittelsicherheit auch unter den geänderten Voraussetzungen kontrolliert und gleichzeitig die Betriebe über die neuen Corona-Vorgaben informiert werden.

Wundersame Heilmittel
Zu Beginn der Pandemie wurden vermeintliche Wundermittel nicht nur gegen Corona angeboten. Bei der Kontrolle von Online-Inseraten zeigte sich das ganze Spektrum an wundersamen Produkten: von überdosierten Nahrungsergänzungsmitteln über selbstgemachte Kosmetika für Mensch und Tier bis hin zu Moringa-Pillen, die gegen Arthritis, Gicht, Furunkel und Geschlechtskrankheiten wirken sollen.
Eine Apotheke bot ihren Haustee «bei Grippe, Erkältung und Fieber» an, ein Ingwershot wurde als «stärkste Waffe gegen Grippe» ausgelobt und auch die Werbung für Vitamin D zum Schutz vor einer Corona-Infektion wurde beanstandet, da es sich dabei um Anpreisungen handelt, welche Heilmitteln vorbehalten sind.
Auch die Kreation eines «Echinacea-Shots» war keine gute Idee, denn der alkoholische Extrakt aus Echinacea gilt als Heilmittel. Ein anderer Inserent bot unter verschiedenen Nutzernamen reines Koffeinpulver an. Da bereits wenige Gramm tödlich sein können, wurde die Löschung seiner Inserate angeordnet.
Zudem unterstützte das Kantonale Labor die Polizei durch die chemikalien- und lebensmittelrechtlicher Beurteilung bei einer Ermittlung gegen einen Internetanbieter, der Desinfektionsmittel und Nahrungsergänzungsmittel als «Corona-Killer» in Verkehr brachte.


