Einführung des Reparaturbestätigungsverfahrens am 2. August 2021

Am 2. August startet das Reparaturbestätigungsverfahren: Durch den AGVS autorisierte Fachbetriebe können die ordnungsgemässe Reparatur von Fahrzeugen bestätigen, wenn bei der Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt wurden. Damit müssen die Kundinnen und Kunden kein zweites Mal mit ihrem Fahrzeug zum Strassenverkehrsamt.

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«Eine gute Lösung für alle Seiten.» Mit diesen Worten fasst Regierungsrat Mario Fehr die Zusammenarbeit zwischen Strassenverkehrsamt und Autogewerbe-Verband (AGVS) zusammen: «Die Bevölkerung profitiert von kürzeren Wegen, und die Garagenbetriebe können eine wichtige Dienstleistung anbieten.»

Der AGVS ZH hat die Voraussetzungen geschaffen, damit Nachkontrollen von beanstandeten Fahrzeugen mit nicht gravierenden Mängeln bei autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden können. Das Reparaturbestätigungsverfahren (RBV) gilt für Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Sattelschlepper, Lastwagen, Gesellschaftswagen, Motorräder und Anhänger mit weissem Kontrollschild. Nicht möglich ist es bei Fahrzeugen mit Veteranenstatus sowie bei Fahrzeugen, die für den Transport von gefährlichen Gütern vorgesehen sind. Die Fachbetriebe bestätigen auf digitalem Weg die ordnungsgemässe Behebung der Mängel dem Strassenverkehrsamt – daraufhin erhalten die Kundinnen und Kunden vom Strassenverkehrsamt den angepassten Fahrzeugausweis per Post.

Christian Müller, Präsident der AGVS-Sektion Zürich und Kantonsrat: «Für die Garagisten ist das RBV eine gute Möglichkeit, sich als Mobilitätsdienstleister stärker zu positionieren. Es ist aber kein Geschäftsmodell, sondern lediglich eine Dienstleistung, die wir künftig anbieten können.»

Start mit über 200 Zürcher Fachbetrieben

Der Start erfolgt mit über 200 Zürcher Fachbetrieben, welche in einem festgelegten Verfahren durch ein Team des AGVS ZH auditiert wurden und die hohen Anforderungen an Sicherheit und Qualität des Strassenverkehrsamts erfüllen. Bestandteil der Prüfung sind verschiedene Kriterien bezüglich Personal und Infrastruktur. Dies ermöglicht ein flächendeckendes Angebot bereits in der Startphase. Eine Liste der zum RBV berechtigten Betriebe wird Ende Juli auf der Website des AGVS ZH www.agvs-zh.ch aufgeschaltet.

Die Bestätigung durch Fachbetriebe wird somit zum Regelfall. Nachkontrollen beim Strassenverkehrsamt werden zur Ausnahme. Wer eine Nachkontrolle beim Strassenverkehrsamt statt in einem RBV-Fachbetrieb machen will, muss mit dem Strassenverkehrsamt einen Termin vereinbaren. Eine Übergangsfrist bis Anfang September 2021 gilt für Fahrzeuge, die vor dem 2. August 2021 beanstandet wurden. Diese können bis Anfang September 2021 zu den üblichen Zeiten im Strassenverkehrsamt zur Nachkontrolle kommen.

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