Testempfehlung statt Testpflicht für Heimbesuchende

Um die Gefahr einer COVID-Neuansteckung in Heimen zu minimieren, hatte die Gesundheitsdirektion für Besuchende in Alters- und Pflegeheimen eine Testpflicht angeordnet. Rückmeldungen von Heimen und aus der Bevölkerung haben jedoch gezeigt, dass der Wunsch nach eigenverantwortlichem Handeln gross ist. Die Gesundheitsdirektion kommt diesem Anliegen nach und hebt die Pflicht auf, empfiehlt jedoch weiterhin dringend, im Interesse der Bewohnenden vor einem Heimbesuch freiwillig einen Test durchzuführen.

Aufgrund des weitgehend abgeschlossenen Impfprogramms in den Heimen hat die Gesundheitsdirektion per 1. April verschiedene Einschränkungen gelockert. Die Bewohnenden können sich nun wieder inner- und ausserhalb des Heims frei bewegen, Kontakt mit anderen Bewohnenden pflegen, Angehörige und Bekannte im Heim empfangen und bei ihnen Besuche abstatten, sofern das entsprechende Heim wegen neu aufgetretenen Fällen nicht einschränkende Massnahmen erlassen musste. Um die damit einhergehende Gefahr von Neuansteckungen zu minimieren, ordnete die Gesundheitsdirektion an, dass Besucherinnen und Besucher einen negativen Antigenschnelltest vorweisen müssen.

Wunsch nach Eigenverantwortung

Während die wiedererlangten Freiheiten für die Heimbewohnenden kaum im Fokus der Diskussion standen gab es von verschiedenen Heimen und Besuchenden Rückmeldungen zur Testpflicht. Der Wunsch nach eigenverantwortlichem Handeln bei den Besuchen wurde dabei sehr hoch gewichtet. Daher hat die Gesundheitsdirektion entschieden, das obligatorische Testen für Besuchende in Alters- und Pflegeheimen per 15. April aufzuheben. Die Gesundheitsdirektion zählt auf die Eigenverantwortung und empfiehlt dringend, dass sich Besuchende zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor einem Besuch mittels PCR-oder Antigenschnelltest testen lassen. Die allgemeinen Schutzmassnahmen gelten weiterhin. Heime und Gemeinden können bei Bedarf eine Testpflicht für ihre Betriebe anordnen.

Kostenlose Tests für die Bevölkerung

Die Testmöglichkeiten wurden in den letzten Wochen von Bund und Kanton stark ausgedehnt und es sind ausreichend Testkapazitäten vorhanden. So stehen beispielsweise jeder Person wöchentlich ein kostenloser Schnelltest zur Verfügung. Ausserdem hat die Gesundheitsdirektion Ende März im Kanton Zürich das freiwillige repetitive Testen für Unternehmen, Institutionen und Schulen eingeführt. Es bestehen somit verschiedene Möglichkeiten, sich gratis und ohne grossen Aufwand testen zu lassen. Das Testen stellt neben dem Impfen und den allgemeinen Schutzmassnahmen einen wichtigen Pfeiler zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie dar.

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