Bundesgericht hat Beschwerde gegen das «Taxigesetz» abgewiesen

Im Februar 2020 hat das Zürcher Stimmvolk das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) angenommen. Dagegen war eine Beschwerde an das Bundesgericht erhoben worden. Mit Urteil vom 25. März 2021 hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Regierungsrat eine Vollzugsverordnung erlassen.

Das Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG; sog. «Taxigesetz») regelt das Taxi- und Limousinenwesen neu für den ganzen Kanton einheitlich. Das Zürcher Stimmvolk hatte das Gesetz im Februar 2020 an der Urne angenommen. Dagegen wurde am Bundesgericht Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hat der Beschwerde im Mai 2020 die aufschiebende Wirkung erteilt. Die Umsetzungsarbeiten wurden daraufhin ausgesetzt. Mit Urteil vom 25. März 2021 (2C_230/2020) wurde die Beschwerde abgewiesen. 

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich nimmt die Arbeiten für die Umsetzung umgehend an die Hand. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen die Grundlagen und die Voraussetzungen für den Vollzug geschaffen und in einer Vollzugsverordnung des Regierungsrats geregelt werden.

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