Öffnung von Kantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz

Im Kanton Zürich können Restaurationsbetriebe im Sinne von Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz ab Mittwoch, 3. März öffnen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit dem Schreiben vom 25. Februar 2021 an die Kantonsregierungen die Möglichkeit für Restaurants geschaffen, für Berufstätige im Ausseneinsatz während der Mittagspause zu öffnen. Der Kanton Zürich hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Mittwoch, 3. März in Kraft.

Gastronominnen und Gastronomen können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) über ein Online-Formular, das am Mittwochmorgen auf der kantonalen Corona-Webseite verfügbar sein wird, ein Gesuch einreichen. Auf der Webseite werden zudem alle Restaurantbetriebe aufgelistet, die als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz anerkannt wurden.

Öffnungszeiten nur über den Mittag

Zutritt zu den Betriebskantinen haben nur Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. Die Öffnungszeiten sind auf werktags 11 bis 14 Uhr beschränkt. «Ich freue mich sehr für alle Arbeitnehmenden, die bei Wind und Wetter ihre Arbeiten draussen erledigen. Trotz geschlossener Restaurants können sie sich jetzt über Mittag aufwärmen und ein Mittagessen geniessen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. «Neben der gestrigen Öffnung der Läden und Museen ist dies ein weiteres Zeichen der Hoffnung und ein Schritt in Richtung baldige Normalität.»

Ein Schutzkonzept ist zwingend. Insbesondere gelten eine Sitzpflicht bei der Konsumation sowie eine allgemeine Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen des Restaurants. Auch bei der Konsumation am Tisch muss der erforderliche Abstand von jeder Person eingehalten werden. Des Weiteren sind die Restaurationsbetriebe verpflichtet, die Kontaktdaten von allen Gästen zu erheben und während 14 Tagen aufzubewahren.

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