Neue Öffnungszeiten für Betriebskantinen

Seit Anfang März können Gastronomiebetriebe ein Gesuch für die Eröffnung von Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz einreichen. Im Kanton Zürich haben bisher 237 Betriebe eine Bewilligung erhalten. Neu gelten für diese Betriebskantinen die üblichen Öffnungszeiten von Betriebskantinen privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat die Kantone am Mittwoch, 24. März 2021, darüber informiert, dass die bisherige Beschränkung der Öffnungszeiten von Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz von 11 bis 14 Uhr aufgehoben wird und per sofort die üblichen Öffnungszeiten von Betriebskantinen privater Unternehmen und öffentlicher Institutionen gelten.

Gestützt auf die Covid-19-Verordnung des Zürcher Regierungsrats bedeutet dies für die Zürcher Gastronomiebetriebe mit einer Bewilligung des Amts für Wirtschaft und Arbeit, dass sie per sofort als Betriebskantine zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends für die Verpflegung von Berufstätigen im Ausseneinsatz offen haben können. Die übrigen Voraussetzungen für die Bewilligung von Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz bleiben unverändert. Gastronomiebetriebe, die bereits über eine Bewilligung des Amts für Wirtschaft und Arbeit verfügen, können ihre Öffnungszeiten selbstständig anpassen, sie müssen dafür kein neues Gesuch stellen.

Zutritt zu den Betriebskantinen haben weiterhin nur Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), HandwerkerInnen, Bau- und StrassenarbeiterInnen (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice.

Kontakt

Volkswirtschaftsdirektion - Medienstelle

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: