Hilfe für Selbstständigerwerbende verlängert
Medienmitteilung 19.03.2021
Finanzdirektor Ernst Stocker hat die Frist zum Bezug von Geldern aus der ZKB-Jubiläumsdividende des Kantons bis Ende September verlängert. Die Gemeinden haben die auf 15 Millionen Franken limitierte Summe für in Not geratene Selbstständigerwerbende bisher noch nicht ausgeschöpft.
Zurzeit hat die Finanzdirektion netto rund 12,7 Millionen Franken zur Unterstützung von Selbstständigerwerbenden an die Gemeinden überwiesen. Massgebend für die Zuteilung der Mittel ist die Bevölkerungszahl der Gemeinden. 51 von 162 Gemeinden haben von dieser Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht. Sie und jene Gemeinden, welche die Hilfe noch nicht voll ausgeschöpft haben, können diese nun bis zum 30. September 2021 nachbeziehen, wenn sie Selbstständigerwerbende unterstützen wollen, die sonst Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten. Die Frist ist bereits einmal vom 30. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden. Seither haben sich einzelne Gemeinden bei der Finanzdirektion gemeldet und einen erst unlängst aufgetauchten neuen Bedarf angemeldet.
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