151 Verfügungen für Öffnung von Betriebskantinen ausgestellt

Seit gestern Morgen können Gastrobetriebe ein Gesuch für die Eröffnung von Betriebskantinen einreichen. Innerhalb von etwas mehr als 24 Stunden hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit alle Gesuche bearbeitet und 151 Verfügungen ausgestellt.

Die Volkswirtschaftsdirektion bietet seit Mittwoch, 3. März, Gastronominnen und Gastronomen in dieser schwierigen Zeit die Möglichkeit, über Mittag ihre Betriebe für Berufstätige im Ausseneinsatz zu öffnen. Dies nachdem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) letzte Woche mittels Schreiben an die Kantonsregierungen diese Möglichkeit geschaffen hat.

Gastronominnen und Gastronomen können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) über ein Online-Formular ein Gesuch einreichen. Das AWA wickelt die Prüfung der Gesuche und die Erstellung der Verfügungen unbürokratisch ab. Die Gastrobetriebe erhalten den Bescheid inklusive der offiziellen Verfügung sofort per E-Mail und können somit die Öffnung rasch organisieren. Das Original der Verfügung folgt zudem per A-Post.

Alle Gesuche bearbeitet

Bis heute Donnerstag, 12 Uhr, haben 151 Gastrobetriebe eine entsprechende Verfügung erhalten. Damit konnten alle bislang eingegangenen Gesuche bearbeitet werden; in einem Fall musste das Gesuch abgelehnt werden und ein weiterer Fall wird genauer geprüft. Die Liste all jener Restaurants, die als Betriebskantinen öffnen dürfen, wird auf der kantonalen Website mehrfach am Tag aktualisiert:

Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh freut sich, dass die Gastronomie im Kanton Zürich die Chance zur Eröffnung von Betriebskantinen sehr rasch wahrnimmt. «Der Effekt ist doppelt positiv. Bauarbeiter und Monteure können während der Mittagspause ein warmes Essen in einem Lokal geniessen und die Gastronominnen und Gastronomen haben neben dem Take-Away-Angebot eine weitere Einnahmequelle.»

Zutritt zu den Betriebskantinen haben nur Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. Die Öffnungszeiten sind auf werktags 11 bis 14 Uhr beschränkt. Zudem muss ein Schutzkonzept vorliegen.

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