Covid-19-Mutation: Häufung an zwei Schulen in der Stadt Zürich

An zwei Privatschulen im Kreis 2 der Stadt Zürich ist es zu einer Häufung von Personen gekommen, die positiv auf eine mutierte Variante des Covid-19-Virus getestet wurden. Die durch die Schulleitungen der betroffenen Einrichtungen bereits vorsorglich geschlossenen Schuleinheiten bleiben vorderhand weiter geschlossen.

Im Rahmen der weitergehenden Analyse von Testergebnissen wurden bei mehreren Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen an zwei Privatschulen im Kreis 2 der Stadt Zürich eine mutierte Variante des Covid-19-Virus nachgewiesen. Es handelt sich dabei um die Privatschule Noam Zürich mit Primar- und Sekundarstufe und die private ICZ Schule mit Vorkindergarten und Kindergarten. Beide Schulen hatten bereits am 12. respektive 18. Januar aufgrund vereinzelt vorgekommenen Ansteckungen den Unterricht und den Betrieb vorsorglich eingestellt. In beiden Schulen wurden gemäss ersten Abklärungen bis zur Schliessung umfassende Schutzkonzepte umgesetzt. Beide Schulleitungen haben beschlossen, die Schliessung weiterhin beizubehalten. Die Ansteckungen haben mittlerweile auch das familiäre Umfeld erfasst. Nach aktuellem Wissensstand sind über 30 Personen positiv getestet. Sie befinden sich in Quarantäne. Aktuell klärt das Contact Tracing das Ausmass dieser Übertragungen ab. 

Um eine weitere Ausbreitung dieser hochansteckenden Virus-Variante zu verhindern, hat die Gesundheitsdirektion vergangene Woche auf Empfehlung des BAG die Quarantänevorschriften verschärft. Dessen Auswirkungen sind für die Betroffenen weitreichend, wie das Beispiel der Schulschliessung in Kilchberg diese Woche zeigt. Mit der im Rahmen der Umsetzung der verschärften Quarantäne-Regeln erlangten Erkenntnisse sollen komplette Schulschliessungen in grossem Ausmass (vgl. Kilchberg) künftig wenn immer möglich verhindert werden. Die Quarantäne-Vorschriften wurden entsprechend angepasst. Dabei wird der Fokus auf eine pragmatische Umsetzung gelegt. Aufgrund der Beurteilung der individuellen Situation entscheidet der Kantonsärztliche Dienst in Absprache mit dem Schulärztlichen Dienst und den betroffenen Institutionen, welche Massnahmen im konkreten Fall nötig sind. Dabei spielt beispielsweise das Ausmass der Verbreitung in der betroffenen Schule sowie die Durchmischung der Klassen eine Rolle. Aufgrund der dynamischen Entwicklung sowie den unterschiedlichen Begebenheiten vor Ort ist es eine Herausforderung, abschliessende Richtlinien zu erlassen. Der kantonsärztliche Dienst steht in engem Austausch mit dem BAG und den Kantonen, um die Erfahrungen bei der Umsetzung der Quarantäne-Massnahmen einfliessen zu lassen.

Testen an Schulen

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des mutierten Virus ist es sinnvoll, breit und insbesondere bei Fällen in Schulen oder Institutionen auch asymptomatische Personen zu testen. Nur so können Infektionsketten gezielt unterbrochen werden. Dies ist für die Bewältigung der Epidemie zentral. Dabei wird eine PCR-Testung empfohlen, denn nur so kann mit einer weiteren Analyse das mutierte Virus entdeckt werden. Bei zwei oder mehr Fällen in einer Schule wird geprüft, ob eine grossflächige Testung angezeigt ist.

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