Beteiligung des Kantons an den Kosten der Ausfallentschädigung für Kitas und Horte

Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung haben aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Ausfälle erlitten. An den Entschädigungen dafür soll sich der Kanton Zürich beteiligen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der nötigen gesetzlichen Grundlage zuzustimmen.

Gemäss der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung konnten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die von einer privaten Trägerschaft betrieben werden, eine Ausfallentschädigung beantragen. Zu diesen Institutionen gehören Kindertagesstätten, Angebote der schulergänzenden Betreuung oder Tagesfamilienorganisationen. Vergolten werden die für die Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 entgangenen Betreuungsbeiträge.

Die Bearbeitung der Gesuche und die Auszahlung der Ausfallentschädigungen übertrug die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung den Kantonen. Der Bund beteiligt sich mit 33 Prozent an den Ausfallentschädigungen.

Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Bewilligung und Beaufsichtigung von Kindertagesstätten und Horten und die Aufsicht über Tagesfamilien sowie deren Subventionierung zuständig. Gemäss der innerkantonalen Aufgabenteilung müssten daher die Gemeinden die vom Bund nicht gedeckten Kosten der Ausfallentschädigung vollumfänglich übernehmen.

Aufgrund der grossen sozialpolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung der familienergänzenden Kinderbetreuung rechtfertigt die besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie, dass sich der Kanton zur Hälfte an den Ausfallentschädigungen (abzüglich des Beitrags des Bundes) beteiligt. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich.

Ansprechperson für Medien

André Woodtli

Amtschef Amt für Jugend und Berufsberatung, Bildungsdirektion


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Freitag, 22. Januar 2021, von 14 bis 15 Uhr