Schliessung der Zürcher Skigebiete aufgrund der Covid-19-Verordnung besondere Lage

Die epidemiologische Lage erlaubt in der momentanen Situation keinen Skibetrieb im Kanton Zürich. Der Betrieb von Wintersportanlagen muss deshalb per 22. Dezember bis auf weiteres eingestellt werden.

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 entschieden, dass Betreibende von Skigebieten ab dem 22. Dezember 2020 eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörden benötigen. Die Betreibenden müssen hierfür ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Diese Massnahmen sollen dazu dienen, die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern und Übertragungsketten zu unterbrechen. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Spitalkapazitäten nicht überschritten werden.

Neun Betreiberinnen und Betreiber von Wintersportanlagen im Kanton Zürich haben ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Die für die Bewilligung von Wintersportanlagen zuständige Volkswirtschaftsdirektion hat basierend auf der epidemiologischen Einschätzung der Gesundheitsdirektion nun entschieden, dass die Voraussetzungen gemäss Art. 5c Abs. 3 lit. a und c der Covid-19-Verordnung besondere Lage nicht erfüllt sind. Eine Bewilligung für Skiliftbetreibende kann deshalb – unabhängig von ihrem Schutzkonzept – nicht erteilt werden. Bereits geöffnete Wintersportanlagen müssen per 22. Dezember bis vorerst 22. Januar 2021 schliessen. Auch alle damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Restaurationsbetriebe oder Skischulen sind untersagt. Wenn sich an verschneiten Wochenenden Menschenansammlungen in Skigebieten bilden, könnte dies die bereits angespannte Situation zusätzlich verschärfen.

«Ich bedaure den Entscheid für die Skiliftbetreibenden und alle Zürcherinnen und Zürcher, die gerne Ski fahren, sehr. Aber die Kapazitäten in den Spitälern – insbesondere auf den Intensivstationen – sind bereits heute knapp», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Es ist dementsprechend unsicher, ob neben den an Covid-19 erkrankten Personen auch Opfer von Skiunfällen ausreichend versorgt werden könnten.

Ansprechperson für Medien

Regierungsrätin Carmen Walker Späh

Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion


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Samstag, 19. Dezember 2020, von 13 bis 13.30 Uhr. Kontaktaufnahme via Nico Menzato, stv. Leiter Kommunikation

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