Rückschaffungen sind möglich

Heute hat ein Sonderflug des Bundes nach Georgien stattgefunden. Dabei wurden drei rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende aus dem Kanton Zürich zurückgeführt. Das zeigt: Der Vollzug des geltenden Ausländerrechts ist trotz der Corona-Situation möglich. Der Kanton Zürich kommt seiner Verpflichtung auch im Asylbereich nach. Aber auch der Bund bleibt gefordert.

Es war ein Ziel des neuen Asylrechts in der Schweiz, den Vollzug von abgewiesenen Personen raschmöglichst umzusetzen. Verantwortlich dafür sind die Kantone. Sie sind von Gesetzes wegen zum Vollzug verpflichtet.

Der Kanton Zürich kommt diesem Vollzugsauftrag konsequent nach: Im Rahmen eines Sonderfluges des Bundes sind heute drei rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende aus dem Kanton Zürich nach Georgien zurückgeführt worden. Bereits vor einer Woche sind vier tunesische Asylsuchende, die der Bund rechtskräftig weggewiesen hat, in ihr Heimatland zurückgeführt worden (vgl. Medienmitteilung vom 3. Dezember 2020). Ausserdem kam es in den vergangenen Wochen zu Rückführungen in Länder wie Albanien und die Ukraine.

«Der Kanton Zürich kommt seinen Verpflichtungen auch im Asylbereich nach», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest. Dazu gehört, dass das geltende Recht auch in anspruchsvollen Zeiten korrekt und konsequent umgesetzt wird. Der Bund bleibt gefordert, damit auch Ausschaffungen in Länder wie Algerien und Marokko wieder möglich werden. «In Frage kommen dabei auch Massnahmen wie Kontosperren und die Verweigerung von Visa für die Elite des Landes», so Regierungsrat Mario Fehr.

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Regierungsrat Mario Fehr

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Mittwoch, 9. Dezember 2020, bis 16.45 Uhr

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