Regierungsrat verschärft Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie

Der Regierungsrat verschärft die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie. Damit soll die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden. Die Situation in den Spitälern ist weiterhin angespannt. Die neuen Massnahmen betreffen unter anderem die Bereiche Gastronomie, Verkauf und Versammlungen. Sie treten am 10. Dezember in Kraft und sind gültig bis 10. Januar 2021. Eine Verbesserung der Situation wird nur möglich sein, wenn die Bevölkerung die geltenden Regeln und Empfehlungen diszipliniert befolgt.

Inhaltsverzeichnis

Medienkonferenz vom 8. Dezember 2020
Aufgezeichnete Medienkonferenz vom 8. Dezember 2020.

Die Fallzahlen im Kanton Zürich steigen nach einer sinkenden Tendenz seit Ende November von einem hohen Niveau aus wieder an. Aufgrund der gesamtschweizerischen Entwicklung hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen verordnet, was der Regierungsrat begrüsst. Gleichzeitig erachtet es der Kanton Zürich als unumgänglich, eigenständig weitere Massnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Das Übertragungsrisiko an Orten mit erhöhtem Infektionsrisiko soll verkleinert und somit die weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Erfahrungsgemäss kommt es dort zu Clusterbildungen, wo Personen mit wenig Distanz zirkulieren und wo Menschenansammlungen bestehen. Hier soll mit den verschärften Massnahmen angesetzt werden.

Ausweitung der Sperrstunde

Die Grösse der Gästegruppen in Gastronomiebetrieben darf gemäss Bundesverordnung höchstens vier Personen pro Tisch betragen. Neu dürfen im Kanton Zürich die Personengruppen pro Tisch höchstens aus zwei Haushalten stammen. Dabei müssen sämtliche Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden. Die bundesrechtliche Sperrstunde wird um eine Stunde (22 Uhr) verlängert. Neben den Restaurationsbetrieben müssen alle weiteren öffentlich zugänglichen Betriebe ab 22 Uhr schliessen. Die Sperrstunde gilt damit namentlich auch für Einkaufsläden, Take-Aways, Tankstellenshops, 24h-Shops sowie Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbetriebe. Casinos werden ganz geschlossen. Auch Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs sowie ähnliche Betriebe müssen schliessen.

Einschränkungen bei Versammlungen im öffentlichen Raum

Die bundesrechtlichen Massnahmen sehen eine Beschränkung von 15 Personen bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum vor. Die Höchstzahl von Personen an solchen Ansammlungen wird mit Blick auf die kommenden Festtage sowie die Ferienzeit und den Jahreswechsel im Kanton Zürich auf 10 reduziert. Zudem gilt die Massnahme auch für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Unterschriftensammlungen.

Verbot von Sonntags- und Feiertagsverkauf

Sonntags- und Feiertagsverkäufe führen immer wieder zu Ansammlungen von Personen. Aus diesem Grund werden sie vom 24. Dezember bis 10. Januar verboten. Kommunale Bewilligungen zur Durchführung von Sonntags- und Feiertagsverkäufen in dieser Zeit werden damit hinfällig. Nicht mehr erlaubt sind auch Darbietungen im öffentlichen Raum. Dies betrifft insbesondere Feuerwerke und vergleichbare Darbietungen und Installationen, namentlich anlässlich der Feiertage und des Jahreswechsels.

Entschädigung Zusatzkosten für Spitäler

Die Situation in den Spitälern ist weiterhin angespannt. Mit 456 hospitalisierten Covid-Patientinnen und Patienten wurde am Montag ein neuer Höchstwert seit Pandemiebeginn erreicht. Der Regierungsrat ist sich dem ausserordentlichen Einsatz, den die Spitäler und ihr Personal leisten, bewusst. Er hat beschlossen, die finanzielle Unterstützung der Spitäler um zwei Monate zu verlängern. Mit dieser Verlängerung sollen die Zusatzkosten zur Bewältigung der zweiten Welle auch in den Monaten Januar und Februar 2021 abgegolten werden. Der Regierungsrat hat hierfür eine weitere Ausgabe von 12,3 Millionen Franken bewilligt. Bereits im Juni und im November hatte der Regierungsrat auf Antrag der Gesundheitsdirektion entsprechende Unterstützungsmassnahmen für die Spitäler gutgeheissen.

Vollzug nochmals verstärkt

Der Kanton Zürich vollzieht die geltenden Massnahmen seit Beginn an konsequent und mit Augenmass. Allein in der vergangenen Woche haben die mit dem Vollzug beauftragten Stellen knapp 700 Schutzkonzepte von Betrieben, Geschäften und Veranstaltungen kontrolliert. Dazu kamen über 200 Kontrollen der Maskentragpflicht im öffentlichen Raum.

Vertiefungswoche für Sekundarstufe II

In den Schulen ist die Situation zurzeit angespannt, aber stabil. Oberstes Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen und ihr Semester und ihre Promotion regulär abschliessen können. Da vor allem auf der Sekundarstufe II jeweils nach den Ferien höhere Fallzahlen zu verzeichnen waren, verbleiben die Gymnasiastinnen und Berufsfachschüler nach den Weihnachtsferien bis am 8. Januar 2021 in einer Vertiefungswoche. Während der Vertiefungswoche arbeiten die Schülerinnen und Schüler zuhause selbstständig an Arbeitsaufträgen. Sie werden dabei von ihren Lehrpersonen begleitet.

Der Bildungsrat des Kantons Zürich hat zudem beschlossen, dass im Frühjahr 2021 der Zugang zur Berufsmaturitätsunterricht nach der beruflichen Grundbildung (BM 2) ohne Prüfung möglich sein soll, wie dies bereits im Frühjahr 2020 der Fall war.

In der Volksschule startet der Unterricht regulär am 4. Januar 2021. Alle bis Ende Jahr befristeten Massnahmen, wie zum Beispiel Lagerverbot oder Maskentragpflicht, werden bis Ende Februar verlängert. Zudem finden freiwillige Angebote der Volksschule wie Freifächer und Kurse oder von Dritten in den Schulen durchgeführte Angebote wie Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur bis Ende Februar nicht statt.

Verhalten im Privatbereich anpassen

Während der Weihnachtszeit und über den Jahreswechsel nehmen die Treffen im privaten Umfeld zu. Solche privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis sind mit bis zu 10 Personen zulässig. Häufig werden jedoch die Abstands- und Hygieneregeln vernachlässigt. Der Regierungsrat empfiehlt daher dringend, private Veranstaltungen bis zum 23. Dezember auf Personen aus höchstens zwei Haushalten zu beschränken.

Sicher durch die Festtage

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die verschärften Massnahmen weitere Einschnitte für Wirtschaft und Gesellschaft bedeuten. Sie sind nötig, damit die Fallzahlen und die Anzahl der Hospitalisationen deutlich gesenkt werden können. Anderenfalls wird der Regierungsrat weitergehende Massnahmen prüfen müssen. Der Regierungsrat dankt der Zürcher Bevölkerung für ihre Disziplin bei der Umsetzung der Schutzmassnahmen und ruft dazu auf, gerade im Hinblick auf die Festtage die geltenden Schutzbestimmungen und Hygienemassnahmen konsequent einzuhalten.

Für diese Meldung zuständig: