Kanton Zürich setzt neue Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie um

Der Regierungsrat hat von den heute beschlossenen verschärften Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Corona-Epidemie Kenntnis genommen und setzt diese um. Die zuvor vom Kanton beschlossenen weitergehenden Massnahmen bleiben bis 10. Januar in Kraft.

Der Bundesrat hat heute weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie beschlossen. Die Vorgaben zielen in die gleiche Richtung wie die vom Regierungsrat am vergangenen Dienstag beschlossenen Massnahmen. Das Übertragungsrisiko an Orten mit erhöhtem Infektionsrisiko soll verkleinert und somit die weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Diese gemeinsame Zielsetzung aller Behörden trägt der Regierungsrat mit und wird die Massnahmen konsequent umsetzen.

Das vom Regierungsrat am 8. Dezember beschlossene Massnahmenpaket ist aufgrund der neuen Bundesvorgaben teilweise hinfällig. In einigen Punkten gehen die Vorgaben des Kantons Zürich weiter als die neuen Bundesregeln. 

Mit seiner Beschränkung auf 10 Personen bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum und mit der 2 Haushalte-Regelung in Restaurants geht der Kanton weiter als der Bund. Auch Take-Aways müssen um 22 Uhr schliessen. Ausserdem müssen im Kanton Zürich an Heiligabend und Silvester sämtliche öffentlich zugänglichen Einrichtungen, namentlich Gastronomiebetriebe, ab 22 Uhr geschlossen bleiben. Öffentliche Darbietungen, die Menschenansammlungen verursachen, sind verboten. Im Kanton Zürich müssen zudem Casinos und Erotikbetriebe geschlossen bleiben. Prostitution ist verboten. Diese Regelungen bleiben wie vorgesehen bis 10. Januar 2021 in Kraft.  

Der Regierungsrat analysiert die Situation zusammen mit seinem Sonderstab Covid-19 laufend. Sollten die Fallzahlen und die Anzahl Hospitalisationen nicht deutlich gesenkt werden können, werden weitere Massnahmen angeordnet. Der Regierungsrat dankt der Zürcher Bevölkerung für ihre Disziplin bei der Umsetzung der Schutzmassnahmen und ruft dazu auf, gerade im Hinblick auf die Festtage die geltenden Schutzbestimmungen und Hygienemassnahmen konsequent einzuhalten und Personenkontakte zu vermeiden.

Ansprechperson für Medien

Regierungspräsidentin Silvia Steiner


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Freitag, 11. Dezember 2020, 16.30 bis 18 Uhr

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