Covid-19-Pandemie: Zusätzliche Spitalkapazitäten aktiviert

Aufgrund der Entwicklung der Hospitalisierungen sowie um die Durchhaltefähigkeit derjenigen Spitäler, die massgeblich zur Behandlung von Covid-Patientinnen und Patienten eingesetzt werden, sicherzustellen, werden zusätzliche Kapazitäten in den Spitälern aktiviert. Konkret bedeutet dies, dass den COVID-C-Spitälern im Rahmen der Pandemie-Bewältigung erweiterte Kompetenzen und Pflichten zukommen. Die Versorgung ist nach wie vor sichergestellt.

Im Kanton Zürich wurden die Spitäler zur Bewältigung der Corona-Pandemie in drei Kategorien eingeteilt: COVID-A-, COVID-B- und COVID-C-Spitäler. Für die Behandlung von Corona-Patientinnen und -Patienten sind bisher in erster Linie die A- und B-Spitäler zuständig. Sie verfügen mit ihrer Intensivmedizin über die notwendige Fachkompetenz, um auch schwerere Verläufe behandeln zu können. Die C-Spitäler behandelten bisher lediglich Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Spital erkrankten oder sich selber diesem Spital zugewiesen haben («Walk-Ins»).

Die COVID-A- und COVID-B-Spitäler sind zurzeit enorm gefordert. Auch die Intensivpflegestationen werden stark beansprucht. 393 Personen sind im Kanton Zürich aufgrund COVID hospitalisiert, 87 davon auf der IPS. Darin inbegriffen sind 42 ausserkantonale Patientinnen und Patienten, davon 16 auf der IPS. Hinzu kommt, dass das Personal dieser Spitäler bereits über einen langen Zeitraum hinweg unter grossem Druck steht. Kurzfristig ist angesichts der Entwicklung der Fallzahlen mit keiner Entlastung zu rechnen. Die Spitäler haben die nicht dringlichen Eingriffe bereits reduziert. Um die Durchhaltefähigkeit der A- und B-Spitäler sicherzustellen, hat die Gesundheitsdirektion in Absprache mit den Spitälern beschlossen, die C-Spitäler stärker in die Pandemie-Bewältigung miteinzubeziehen. Dabei wird auf bereits bestehende Kooperationen mit C-Spitälern zurückgegriffen. Mit der Aktualisierung der Anordnung hat die Gesundheitsdirektion die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen.

Was ist neu?

Neu behandeln die COVID-C-Spitäler auch COVID-Patientinnen und -Patienten nach Beendigung der Akutphase ihrer Erkrankung sowie – innerhalb ihrer medizinischen Fachkompetenzen – Nicht-COVID-Patientinnen und -Patienten, deren Behandlung nicht weiter aufgeschoben werden kann und die von einem A- oder B-Spital zugewiesen wurden. Sie dienen somit als «Überlaufgefäss» zur Entlastung der A- und B-Spitäler. Ebenfalls werden die C-Spitäler verpflichtet, im Bedarfsfall und sofern verfügbar ihre Personalkapazitäten den A- und B-Spitälern zur Verfügung zu stellen. Auch werden neu die Zürcher Rehabilitationskliniken in die Pflicht genommen. Schliesslich wird den Spitälern ohne Leistungsauftrag sowie den Reha-Kliniken ermöglicht, die Behandlung der ihnen zugewiesenen Patientinnen und Patienten zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu verrechnen. Wie bisher steht die Gesundheitsdirektion in engem Austausch mit den Spitälern und unterstützt wo nötig bei der Koordination.

Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli: «Wir rufen die Bevölkerung nochmals auf: Schützen Sie sich, dann schützen Sie auch das Gesundheitspersonal vor Überlastung.»

Ansprechperson für Medien

Jörg Gruber

Abteilungsleiter Versorgungsplanung, Gesundheitsdirektion


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Mittwoch, 2. Dezember 2020, von 12 bis 12.45 Uhr

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