Baudirektion verzichtet auf Zuweisungsbeschluss für Kehrichtschlacke

Das ökologische Potential der Metallrückgewinnung aus trockener Kehrichtschlacke ist hoch. Aber um wieviel höher als bei nasser Schlacke? Die Baudirektion Kanton Zürich geht dieser Frage nun gemeinsam mit den Zürcher Kehrichtverwertungsanlagen auf den Grund. Sie verzichtet darauf, die Anlagebetreiber zu verpflichten, die Kehrichtschlacke zur ZAV Recycling AG nach Hinwil zu liefern.

Seit 2016 betreibt die ZAV Recycling AG in Hinwil eine Anlage, in der Metalle aus den Verbrennungsrückständen (der so genannten Schlacke) von Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) zurückgewonnen werden. Die Anlage ist im Besitz der Betreiber von vier der fünf Zürcher KVA (Dietikon, Hinwil, Horgen, Zürich) sowie der KEBAG AG in Zuchwil/SO. Sie ist in der Lage, auch sehr kleine Metallteile aus der Schlacke zurückzugewinnen. Sie arbeitet mit trockener Kehrichtschlacke, was weltweit bisher einmalig ist. KVA, die ihre Schlacke in die Anlage in Hinwil liefern wollen, müssen darum vom bisher gängigen Nassaustrag der Schlacke (Abkühlung im Wasserbad) auf Trockenaustrag umstellen.

Verständnis der komplexen Zusammenhänge noch nicht vollständig

Um das mit der innovativen Anlage in Hinwil verbundene ökologische Potenzial zu nutzen, erwog die Baudirektion als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde 2018, die KVA im Kanton Zürich zur Einlieferung ihrer Schlacke in die Anlage in Hinwil zu verpflichten (ein so genannter «Zuweisungsbeschluss»). Sie konsultierte dazu vorgängig die Zürcher KVA-Betreiber. Deren Rückmeldungen waren mehrheitlich positiv, es wurden jedoch einige Fragen aufgeworfen, die der Klärung bedürfen. Umstritten ist, wie stark sich die ökologischen Leistungen von Nass- und Trockenverfahren unterscheiden und insbesondere, welche Verfahrensschritte hierbei ausschlaggebend sind.

Unterschiedliche Verfahrensentscheide der Betreiber

Während im Kanton Zürich die KVA in Hinwil, Horgen und Zürich, die Schlacke trocken austragen und der ZAV Recycling AG liefern, hat die Stadt Winterthur kürzlich entschieden, die Projektierung des Neubaus der Verbrennungslinie 2 ihrer Kehrichtverwertungsanlage auf das Nassaustragsverfahren auszurichten. Angesichts des Winterthurer Entscheids ist die Baudirektion mit den Betreibern der Zürcher KVA übereingekommen, gemeinsam die offenen Fragen zu den Austrags- und Aufbereitungsverfahren zu definieren und einen direkten Vergleich der beiden Verfahren anzustreben. Derzeit wird die Organisation und das Vorgehen abgestimmt. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) steht hierfür mit den Zürcher KVA und ihrem Verband (Zürcher Abfallverwertung ZAV) in engem Kontakt. Ziel ist, bis Ende 2021 über belastbare Ergebnisse zu verfügen.

Leistungen für Umwelt und Klima vorgeben

Angesicht der noch laufenden Diskussion und des in Gang gekommenen Dialogs hat Baudirektor Martin Neukom entschieden, auf den 2018 in Vernehmlassung gegebenen Zuweisungsbeschluss zu verzichten. Unabhängig von den Ergebnissen der angestrebten Vergleiche erwartet die Baudirektion heute und in Zukunft, dass bei Neuinvestitionen in den Zürcher KVA die ökologischen Verbesserungspotenziale ausgeschöpft werden. Als zuständige Bewilligungsbehörde wird sie wie stets im Baubewilligungsverfahren prüfen, ob die Zukunftsfähigkeit der Verfahren gegeben ist. Insbesondere wird sie prüfen, ob die Anlagen dem Stand der Technik im Sinne des Umweltrechts entsprechen und ob die Klimaverträglichkeit im Sinne des CO2-Gesetzes gegeben ist. Denn die KVA sind nicht nur Schlüsselinfrastrukturen für die Abfallwirtschaft, sie sind auch zentrale Bausteine in der Klimapolitik.

Ansprechperson für Medien

Balthasar Thalmann

Leiter Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Baudirektion


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Montag, 21. Dezember 2020, von 10 bis 11 Uhr