Technische Anpassungen in der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich (VZMS) angepasst. Die Änderung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.

Die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich (VZMS) regelt unter anderem den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und –anwärter zum Medizinstudium. Die Regelung entspricht einer Empfehlung des Hochschulrats der Schweizerischen Hochschulkonferenz. Die Anpassung der Verordnung ist weitgehend technischer Natur und betrifft neben redaktionellen Änderungen unter anderem terminliche Modalitäten im Zulassungsverfahren.

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Prof. Dr. Dorothea Christ

Chefin Hochschulamt Kanton Zürich


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Donnerstag, 26. November 2020, von 12 bis 12.30 Uhr.