Die Bildungsdirektion hat die Vernehmlassung zu vier Verordnungen eröffnet

Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) sowie das revidierte Volksschulgesetz (VSG) machen verschiedene Anpassungen notwendig.

Inhaltsverzeichnis

Im November 2017 hat der Kantonsrat das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) sowie gleichzeitig Änderungen des Volksschulgesetzes (VSG) beschlossen. Zwischenzeitlich hat die Bildungsdirektion die notwendigen Bestimmungen auf Verordnungsebene erarbeitet. Dabei handelt es sich um die Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV), die totalrevidierte Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung (VFiSo) sowie Änderungen der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) und der Spitalschulverordnung (SpiVo).

Erziehungshilfe und Sonderschulung

Die KJV legt die ergänzenden Hilfen zur Erziehung fest, auf die Kinder und Jugendliche im Kanton Zürich bei Bedarf Anspruch haben. Die VFiSo regelt den Vollzug der Bestimmungen des Volksschulgesetzes über die Kosten der Sonderschulung. In der VSM werden insbesondere die Bewilligungsvoraussetzungen, das Leistungsangebot sowie die Ausbildungs- und Anstellungsvoraussetzungen für das Personal der Sonderschulen angepasst.

Die SpiVo regelt schliesslich das Angebot, die Organisation und die Finanzierung von schulischen Angeboten in Spitälern, Kliniken und bestimmten Angeboten der Heimpflege. Angepasst wird insbesondere das Verfahren zur Erhebung der Gemeindeanteile.

Die Vernehmlassung dauert bis am 25. Februar 2021. Die neue KJV, die totalrevidierte VFiSo, die geänderte VSM und die geänderte SpiVo sollen gleichzeitig mit dem KJG und den Änderungen des VSG am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.zh.ch/vernehmlassungen, Stichworte «Kinder- und Jugendheimverordung» und «Sonderschulung», verfügbar.

Ansprechpersonen für Medien

André Woodtli

Amtschef Amt für Jugend und Berufsberatung


+41 43 259 96 03

Mittwoch, 25. November 2020, von 15 bis 16.30 Uhr.

Philippe Dietiker

Leiter Abteilung Besondere Förderung, Volksschulamt


+41 43 259 22 49

Mittwoch, 25. November 2020, von 15 bis 16.30 Uhr.