Mehr Spielraum für die Gemeinden bei der Schulorganisation

Die Gemeinden erhalten mehr Autonomie in der Schulorganisation. Neu können wesentlich mehr Aufgaben der Schulpflege delegiert werden. Ausserdem kann eine Leitung Bildung eingeführt werden. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Änderungen im Volksschul- und im Lehrpersonalgesetz sowie jene auf Verordnungsstufe ermöglichen den Gemeinden mehr Autonomie in der Schulorganisation. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen werden gelockert. So sind nur noch wenige Aufgaben der Schulpflege nicht delegierbar.

Grössere Gemeinden können die Schulpflegen mit der Einführung einer Leitung Bildung entlasten. Ferner findet die Mitarbeitendenbeurteilung der Lehrpersonen nun jährlich statt. Damit wird eine Forderung aus dem Postulat KR-Nr. 344/2016 betreffend «Für ein wirksames Mitarbeitendengespräch in der Volksschule» aufgenommen.

Der Kantonsrat hatte am 20. April 2020 auf Antrag des Regierungsrates die Änderungen im Volksschulgesetz und im Lehrpersonalgesetz beschlossen. Diese machten in der Folge Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig. Der Regierungsrat hat diese nun verabschiedet und auf 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Die neuen Zuständigkeiten für die Mitarbeitendenbeurteilung der Lehrpersonen werden dagegen auf Beginn des neuen Schuljahres am 1. August 2021 in Kraft gesetzt.

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Matthias Schweizer

stv. Chef Volksschulamt


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Donnerstag, 29. Oktober 2020, von 11 bis 12 Uhr.