Maskenpflicht für Erwachsene an Zürcher Bildungsinstitutionen

Ab dem kommenden Montag gilt für Erwachsene auf dem Areal aller Schulen im Kanton Zürich eine generelle Maskenpflicht. Dies hat die Bildungsdirektion verfügt. Die Massnahme ist bis Ende Jahr befristet.

In den vergangenen Wochen sind die Neuansteckungen mit dem Coronavirus (COVID-19) im Kanton Zürich stark angestiegen. Kommt es an einer Schule zu einer Ansteckung, sind oftmals umfassende Quarantänemassnahmen nötig, die einen erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit der Schülerinnen und Schüler darstellen und den Schulbetrieb in hohem Masse beinträchtigen können. Um die Aufrechterhaltung eines möglichst uneingeschränkten Schul- und Lehrbetriebs zu ermöglichen, wird deshalb an den Schulen im Kanton Zürich eine generelle Maskenpflicht für Erwachsene (Lehr- und Schulpersonal, Behördenmitglieder, Eltern und Dritte) angeordnet.

Die Regelung tritt am 19. Oktober in Kraft und gilt auf dem gesamten Schulareal. Dazu gehören Schulgebäude, aber auch Sporthallen, Betreuungsräume und Pausenplätze. Die Maskenpflicht auf dem Schulareal gilt zudem für Schülerinnen und Schüler sowie Lernende an den Schulen der Sekundarstufe II und Studierende der Tertiärstufe B.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind weiterhin Unterrichtssequenzen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird oder wenn der Schutz durch ausreichende Schutzvorkehrungen, wie Plexiglaswände, sichergestellt werden kann. Unverändert bleiben auch die bisherigen Regelungen für Schülerinnen und Schüler sowie Lernende und Studierende auf allen Schulstufen.

Die Massnahme ist bis 31. Dezember 2020 befristet und kann je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage vorzeitig aufgehoben oder verlängert werden. Die vom Regierungsrat mit Beschluss vom 8. Juli 2020 festgelegten Rahmenbedingungen für die Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen gelten weiterhin.
 

Regierungspräsidentin Dr. Silvia Steiner

Vorsteherin der Bildungsdirektion


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Donnerstag, 15. Oktober 2020, von 10 bis 10.30 Uhr.

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