Volksreferendum gegen die Änderung des Polizeigesetzes (Nennung der Nationalitäten in Polizeimeldungen) ist zustande gekommen

Gegen den Kantonsratsbeschluss zur Änderung des Polizeigesetzes wurde erfolgreich das Volksreferendum ergriffen. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich um den Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben». Es kommt somit nächstes Jahr zu einer kantonalen Volksabstimmung über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag des Kantonsrates.

Am 23. Mai 2018 wurde die kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» eingereicht. Diese verlangt, dass die Polizei in ihren Meldungen die Nationalitäten der betroffenen Personen sowie auf Anfrage deren Migrationshintergrund bekannt gibt. Dem Kantonsrat ging die Volksinitiative zu weit, weshalb er sie ablehnte. Er beschloss aber am 9. März 2020 auf Antrag des Regierungsrates als Gegenvorschlag eine Änderung des Polizeigesetzes, die sich darauf beschränkte, die Staatsangehörigkeit zu nennen. Die Gesetzesänderung unterstand dem fakultativen Referendum.

Ein solches Referendum gegen den Gegenvorschlag wurde am 30. Juli 2020 eingereicht. Ein Volksreferendum gilt als zustande gekommen, wenn 3000 Stimmberechtigte fristgerecht eine Volksabstimmung verlangen. Die Direktion der Justiz und des Innern hat mit Verfügung vom 22. September 2020 festgestellt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.

Die Zürcherinnen und Zürcher befinden damit voraussichtlich am Sonntag, 7. März 2021 sowohl über die Volksinitiative als auch über den Gegenvorschlag des Kantonsrats. Weil sich die beiden Vorlagen gegenseitig ausschliessen, wird den Stimmberechtigten neben den Fragen, ob sie den Vorlagen zustimmen wollen, auch eine Stichfrage vorgelegt. In der Stichfrage erklären die Stimmberechtigten, welche der beiden Vorlagen in Kraft treten soll, falls beide angenommen würden.

Ansprechperson für Medien

Alexander Locher

Juristischer Sekretär mbA, Generalsekretariat, Direktion der Justiz und des Innern

alexander.locher@ji.zh.ch
+41 43 259 25 42

Freitag, 25. September 2020, von 14 bis 15 Uhr

Für diese Meldung zuständig: