Gemeindereferendum gegen die Änderung des Sozialhilfegesetzes (Klare rechtliche Grundlagen für Sozialdetektive) zustande gekommen

49 Gemeinden haben gegen den Kantonsratsbeschluss zur Änderung des Sozialhilfegesetzes das Referendum ergriffen. Es kommt somit nächstes Jahr zu einer kantonalen Volksabstimmung.

Der Kantonsrat hat am 15. Juni 2020 eine Änderung des Sozialhilfegesetzes beschlossen, mit der eine klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive geschaffen werden soll. Die Gesetzesänderung unterstand dem fakultativen Referendum. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 18. August 2020 haben 49 politische Gemeinden das Gemeindereferendum gegen den Kantonsratsbeschluss unterstützt beziehungsweise ergriffen.

Ein Gemeindereferendum gilt dann als zustande gekommen, wenn zwölf Gemeinden gemeinsam oder die Städte Zürich bzw. Winterthur je mit Beschluss ihres Parlaments allein innert einer Frist von 60 Tagen die Durchführung einer Volksabstimmung verlangen. Die Direktion der Justiz und des Innern hat mit Verfügung vom 14. September 2020 festgestellt, dass diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind.

Die Volksabstimmung über die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am Sonntag, 7. März 2021, stattfinden.

Ansprechperson für Medien

Dr. Alexander Locher

Juristischer Sekretär mbA, Generalsekretariat, Direktion der Justiz und des Innern

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Freitag, 18. September 2020, von 14.00 bis 15.00 Uhr.

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