Zur Strafuntersuchung gegen Remo Stoffel

Das Kantonale Steueramt nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich das Strafverfahren gegen den Unternehmer Remo Stoffel zum Abschluss gebracht und der Steuerpflichtige der öffentlichen Hand die gesetzlich geschuldeten Steuern bezahlt.

Das Kantonale Steueramt präzisiert im Zusammenhang mit der Medienmitteilung eines PR-Beraters des Steuerpflichtigen, dass es bei der Erhebung der geschuldeten Steuern keinerlei Abstand genommen hat. Es hat im Gegenteil dafür gesorgt, dass die öffentliche Hand die ihr zustehenden Abgaben erhält. Das Kantonale Steueramt ist an das Steuergeheimnis gebunden und kann deshalb keine weiteren Auskünfte geben. Es verweist auf die Fakten in der Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft von heute Dienstag.

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