Coronavirus: Neue Schutzkonzepte für die Schulen und Hochschulen

Im Kanton Zürich soll auf allen Stufen der Unterricht wieder für ganze Klassen erteilt werden. Wenn immer möglich halten die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in den Schulzimmern einen Abstand von 1,5 Metern. Wo dies nicht möglich ist, kommen weitere Schutzmassnahmen zum Tragen. Das hat der Regierungsrat aufgrund der geänderten Covid-19-Verordnung des Bundes entschieden.

Der Bundesrat hat am 19. Juni seine Covid-19-Verordnung besondere Lage erlassen. Diese Verordnung verpflichtet unter anderem die Bildungseinrichtungen ein Schutzkonzept zu erarbeiten und dieses umzusetzen. Entsprechend hat der Regierungsrat ergänzend zur Covid-19-Verordnung die Anforderungen für die Schutzkonzepte in den Schulen neu festgelegt.

1,5 Meter Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern

Der Unterricht im Kanton Zürich soll im neuen Schuljahr auf allen Stufen grundsätzlich mit ganzen Klassen durchgeführt werden. Die vom Bund festgelegten Schutz- und Hygienemassnahmen, wie zum Beispiel der Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern von 1,5 Metern, soll in den nachobligatorischen Schulen wenn immer möglich durchgesetzt werden. Die jüngeren Schülerinnen und Schüler sollen sich hingegen normal im Klassen-verband und auf dem Pausenplatz verhalten können.

Feste Sitzordnungen für die Schülerinnen und Schüler

Auf der Sekundarstufe II, in den Gymnasien und Berufsfachschulen, sollen die Klassen in festen Sitzordnungen unterrichtet werden. Wo es möglich ist, wird eine Sitzordnung gewählt, die einen Abstand von 1,5 Metern gewährleistet. Damit kann die Anzahl der Schülerinnen und Schüler eingeschränkt werden, die von einem allfälligen Contact Tracing betroffen sind.

Zusätzlich können auch bei Bedarf Trennwände angebracht werden. In speziellen Unterrichtssituationen, die nur mit gegenseitiger Nähe durchgeführt werden können, wie zum Beispiel der Unterricht im Labor, gilt eine Maskenpflicht für Lernende und Lehrpersonen.

Für die Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II gelten die Schutz- und Hygienemassnahmen auch für die Pausenräume und die Eingangsbereiche.

Schulpflege verantwortlich für die Umsetzung in der Volksschule

Für die Volksschulen erarbeiten die Schulpflegen die Schutzkonzepte für die Schulen. Die Bildungsdirektion stellt ihnen ein Musterschutzkonzept zur Verfügung. Diese Schutzkonzepte werden auf der Internetseite der Gemeinde oder Schule veröffentlicht. Die Schulpflege bestimmt eine verantwortliche Person, die für die Behörden als Ansprechperson erreichbar ist. Die Schutz- und Hygienemassnahmen gelten auch für die schulergänzende Betreuung und die Musikschulen.

Bei den Gymnasien und Berufsfachschulen erarbeiten die Schulen ihre Schutzkonzepte. Diese werden vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt überprüft.

Auch die Hochschulen erarbeiten eigene Schutzkonzepte. Da sie öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit sind, liegt die Verantwortung der Umsetzung der Schutzkonzepte in deren Verantwortung.

Falls sich die epidemiologische Situation verändert, hat die Bildungsdirektion die Möglichkeit, in Absprache mit der Gesundheitsdirektion die Unterrichtskonzepte anzupassen. Dazu gehören insbesondere der Unterricht in Halbklassen, Fernunterricht oder die Maskenpflicht.

Ansprechperson für Medien

Regierungspräsidentin Dr. Silvia Steiner

Bildungsdirektorin


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Donnerstag, 9. Juli 2020, von 14.30 bis 15.30 Uhr:

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