Coronakrise: Vorkehrungen für mögliche Entwicklungen getroffen

Der Regierungsrat hat das weitere Vorgehen bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie festgelegt. Die aktuelle Lage wird in enger Absprache mit den Fachdirektionen laufend beurteilt. Ein Covid-19-Sonderstab unter der Leitung des Kommandanten der Kantonspolizei steht beratend zur Seite. Die Kapazitäten für das Contact Tracing werden sukzessive erhöht und die Datengrundlage als Basis für adäquate Massnahmen optimiert. Auf die Wiederaufnahme des ZVV-Nachtnetzes wird vorderhand verzichtet.

Die aktuellen Fallzahlen im Kanton Zürich deuten auf eine Stabilisierung hin und bewegen sich auf einem Niveau, auf dem die Rückverfolgung durch Contact Tracing möglich ist. Um die Rückverfolgung auch im Fall einer möglichen weiteren Steigerung der bekannten Infektionen sicherzustellen, wird die Gesundheitsdirektion die Kapazitäten nochmals deutlich steigern und ein Contact Tracing bis mindestens 100 Neuansteckungen pro Tag sicherstellen. Gleichzeitig wird alles darangesetzt, durch eine verbesserte Datenlage bestimmte Falltypen ersichtlich zu machen und so die Festlegung von adäquaten Massnahmen zu ermöglichen.

Covid-19-Sonderstab im Einsatz

Wie während der ausserordentlichen Lage steht der Regierungsrat im engen Austausch mit der kantonalen Führungsorganisation KFO. Ein neuer Sonderstab unter der Leitung von Bruno Keller, Kommandant der Kantonspolizei Zürich, berät den Regierungsrat bei seinen Entscheiden und koordiniert die Umsetzung der Massnahmen. Dabei werden nach sachlichen, objektivierbaren Kriterien Szenarien und Massnahmen erarbeitet. Diese müssen verhältnismässig sowie um- und durchsetzbar sein. Im Sonderstab haben auch die Städte und Gemeinden Einsitz. Abgedeckt werden zunächst die Fachbereiche Gesundheit/Epidemiologie, Einreise und polizeilicher Vollzug. Bei Bedarf greift der Stab auf weitere Fachbereiche in den Direktionen zurück.

ZVV-Nachtnetz weiter ausgesetzt

Der Regierungsrat hat entschieden, den Betrieb des ZVV-Nachtnetzes aus epidemiologischen Gründen vorderhand nicht wiederaufzunehmen. Die Wiederaufnahme wäre per 17. Juli geplant gewesen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Wiederaufnahme des Nachtnetzes die Wirkung verschiedener Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus gefährden. So würde die Mobilität der Partygängerinnen und Partygänger zwischen den Städten und Kantonen gefördert und damit die Gefahr der Virusverbreitung erhöht. Die am Verbundsystem beteiligten Nachbarkantone werden eingeladen, sich der Massnahme ebenfalls anzuschliessen.

Strikte Einhaltung der bestehenden Massnahmen

Derzeit sieht der Kanton Zürich von weitergehenden Massnahmen ab. Solche könnten aber jederzeit verfügt werden, wenn es die Lage erfordert. Der Regierungsrat fordert die Bevölkerung dazu auf, die bestehenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus konsequent einzuhalten. Dazu gehören namentlich die Abstandsregeln, die allgemeinen Hygienemassnahmen, die Pflicht zum Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr und die Quarantänemassnahmen.

Für Fragen rund um die Pandemie gilt die Hotline 0800 044 117.
 

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Andreas Melchior

Regierungssprecher


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Freitag, 10. Juli 2020, von 16.30 bis 17.30 Uhr

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